Besteuerung Verkauf Eigentum mit Landwirtschaft

Ich möchte Eigentum verkaufen:
Das zu verkaufende landw. Objekt befindet sich auf einem 2500m2
großen landwirtschaftlichen Grundstück mit zwei Wohneinheiten von
160m2 WF (Baujahr 1982)und 90m2 WF(Baujahr 2001).
Seit der Schaffung der 90 m2 großen Wohnung lautet die Bezeichnung
des Grundstückes lt. Finanzamt „Mietwohngrundstück“.
1986 sind 129 m2 Wohnfläche und 1000m2 Grundstück aus dem
Betriebsvermögen entnommen worden.
Das zu versteuernde Einkommen betrug 1986 etwa 22000 DM. Das in dem Jahr bestehende Wohngebäude mit Garten wurde selbstgenutzt.

Meine Frage: Wie wird bei einem Verkauf das o. g. Objekt besteuert,
d. h. für welchen Ertrag, etwa 350000 Euro, muss ich wieviel Steuern zahlen ?

Moin Grünfink,
es tut mir leid, diese Frage nicht beantworten können, da ich mich im Steuerrrecht nicht auskenne (Forstwirtschaft ja).
Mit freundlichen Grüßen
piet

Darauf kann ich leider nicht antworten, da ich mich mit dem dt. Steuerrecht überhaupt nicht auskenne. Sorry.

Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem gesammten, zu versteuernden Einkommen und wird erst dann berechnet. Besteuert wird nur der anteilige Gewinn aus dem Verkauf der 90m² Wohnung, da diese noch nicht 10 Jahre alt ist.
Ein Tipp: Warten sie, wenn möglich noch bis auch hier die 10-Jahresfrist abgelaufen ist.

Ich lebe seit einigen Jahren in Frankreich und bin über die aktuelle Gesetzeslage nur noch begrenzt informiert.Bislang wurde fûr privates selbstgenutztes Wohneigentum nach 10 Jahren keine Steuer fällig.Liegt die 90 m2 Wohnung auch im Privateigentum oder ist sie dem Landwirtschaftsbetrieb zuzurechnen?
viele Grüsse christian

Keine Ahnung, sorry, ich bin Förster, ein Steuerberater, der kann da helfen
Ich leider nicht.
Trotzdem gute Geschäfte :wink:

Meine Frage: Wie wird bei einem Verkauf das o. g. Objekt
besteuert,
d. h. für welchen Ertrag, etwa 350000 Euro, muss ich wieviel
Steuern zahlen ?

Hallo Gruenfink,
mit der Materie kenne ich mich leider nicht aus.

Viel Erfolg.

Gruß, RH