Das zu verkaufende landw. Objekt befindet sich auf einem 2500m2 großen landwirtschaftlichen Grundstück mit zwei Wohneinheiten von 160m2 WF (Baujahr 1982)und 90m2 WF(Baujahr 2001).
Seit der Schaffung der 90 m2 großen Wohnung lautet die Bezeichnung des Grundstückes lt. Finanzamt „Mietwohngrundstück“.
1986 sind 129 m2 Wohnfläche und 1000m2 Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen worden.
Meine Frage: Für welchen Ertag muss ich wieviel Steuern zahlen ?
Guten Tag,
leider kann ich in diesem Fall (bei landwirtschaftlichen Grundstücken) nicht helfen. Ich besitze in der Stadt Köln nur Ferienwohnungen und kenne mich nur da aus mit dem An- und Verkauf. Herzlichst Elisabeth Ausem
hallo, leider kann ich dir die Frage nicht beantworten, wer-weiss-was hat mich offensichtlich fälschlicherweise in einer Rubrik, wo ich nichts weiss, lg
Hallo Gruenfink,
ich kann dir die Frage leider nicht beantworten. Da ich mich nicht erinnere, mich als ein Experte solcher Fragen eingetragen zu haben, bitte ich dich mir zu antworten, wie du auf mich kamst.
MfG
Andreas Murek
Hallo,
noch an Antworten interessiert? Dann schau ichs mir mal an.
Gruß