Besteuerung Verpflegungszuschüsse & Fahrgeld

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage zu der Besteuerung von Verpflegungszuschüssen sowie von Fahrtkosten.

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bspw. aufgrund der Abwesenheit von 12 Stunden Verpflegungsgeld von 12 Euro zahlt, sind davon ja 6 Euro LSt-frei und 6 Euro LSt-pflichtig, da der Betrag von 12 Euro die gesetzlich Verpflegungspauschale um 6 Euro überschreitet, oder?

Angenommen ein Arbeitgeber erhält für einen Dienstreise pro km 0,60 Euro, davon sind 0,30 Euro/km LSt-frei und 0,30 Euro/km LSt-pflichtig. Annahme, dass der Arbeitgeber 30 km gefahren ist. Dann ergibt sich Betrag von 18 Euro (30 km x 0,60 Euro)

Ausgezahlt wird jetzt der Gesamtbetrag von 27 Euro (18 Euro + 12 Euro).

Wird der lohnsteuerpflichtige Anteil (hier 6 Euro + 18 Euro) in der monatlichen Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers versteuert?

Darüberhinaus stellt sich mir noch folgende Frage: in der Einkommensteuererklärung sind ja die steuerfreien Verpflegungszuschüsse anzugeben. Enthalten diese nur die die LSt-freien Verpflegungszahlungen? Wird das erhaltene LSt-freie Fahrgeld nicht in der Einkommensteuererklärung erfasst?
Ferner würde ich gerne wissen, welche Aufwendungen man gegen die steuerfreien Verpflegungszuschüsse in der Einkommensteuererklärung angeben kann bzw. wo diese zu erfassen sind.

Vorab recht herzlichen Dank!

MfG
Dany

Hallo,

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bspw. aufgrund der
Abwesenheit von 12 Stunden Verpflegungsgeld von 12 Euro zahlt,
sind davon ja 6 Euro LSt-frei und 6 Euro LSt-pflichtig, da der
Betrag von 12 Euro die gesetzlich Verpflegungspauschale um 6
Euro überschreitet, oder?

Ja, es sei denn der AG versteuert die zusätzlichen 6 EUR pauschal.

Angenommen ein Arbeitgeber Arbeitnehmer ? erhält für einen Dienstreise pro km
0,60 Euro, davon sind 0,30 Euro/km LSt-frei und 0,30 Euro/km
LSt-pflichtig. Annahme, dass der Arbeitgeber 30 km gefahren
ist. Dann ergibt sich Betrag von 18 Euro (30 km x 0,60 Euro)

Ausgezahlt wird jetzt der Gesamtbetrag von 27 Euro (18 Euro +
12 Euro).

Wird der lohnsteuerpflichtige Anteil (hier 6 Euro + 18 Euro)
in der monatlichen Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers
versteuert?

Ja. Und es sind Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Darüberhinaus stellt sich mir noch folgende Frage: in der
Einkommensteuererklärung sind ja die steuerfreien
Verpflegungszuschüsse anzugeben. Enthalten diese nur die die
LSt-freien Verpflegungszahlungen? Wird das erhaltene LSt-freie
Fahrgeld nicht in der Einkommensteuererklärung erfasst?
Ferner würde ich gerne wissen, welche Aufwendungen man gegen
die steuerfreien Verpflegungszuschüsse in der
Einkommensteuererklärung angeben kann bzw. wo diese zu
erfassen sind.

In Anlage N, Zeile 50, können sämtliche Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungs-, Nebenkosten) geltend gemacht werden. In Zeile 51 sind davon steuerfreie Erstattungen des AG, also auch steuerfreies Kilometergeld abzuziehen (aus Reisekostenabechnungen oder separater AG-Bescheinigung). Verpflegungsmehraufwand wird ab Zeile 52 geltend gemacht, steuerfreie AG-Erstattungen sind in Zeile 56 einzutragen.

Achtung: Macht der AN keine Aufwendungen geltend, erhöhen steuerfreie AG-Zuschüsse das steuerpflichtige Einkommen.

Gruß
Zemionow

Vielen Dank für deine Ausführen. Hat mir sehr geholfen.