Besteuerung Versicherung Auszahlung

Hallo, ich habe zwei verschiedene Dinge zur Besteuerung von Lebensversicherungen (neues Recht, also ab 2005) gehört:

  • der hälftige „Gewinn“ muss versteuert werden, also Auszahlungssumme-Summe der eingezahlten Beiträge
    und
  • bei Kündigung wird selbst wenn „Verlust“ gemacht wurde Abgeltungssteuer fällig, da der Vertrag ja Zinsgewinne erwirtschaftet wurden.

Wie passt das zusammen, wird das erste Verfahren nur im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung angewandt und das zweite nur bei steuerschädlicher Kündigung?
Was, wenn der Vertrag schon von vornherein sagen wir bis Endalter 50 geht, also kein Steuervorteil da ist? Muss dann auch mehr als Auszahlung-Einzahlungen versteuert werden?

Ich wundere mich halt, dass es da anscheinend zwei Verfahren zur Berechnung des steuerpflichtigen Anteils gibt…

Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte, danke!
Lars

Hallo Lars,

wir unterscheiden bei neuen Verträgen (Abschluss ab 2005)

Ablauf ab dem 60. Lebensjahr -
Kapitalauszahlung abzüglich eingezahlte Beiträge:
davon sind 50 % steuerpflichtig.

Ablauf vor dem 60. Lebensjahr -
Kapitalauszahlung abzüglich eingezahlte Beiträge:
davon sind 100 % steuerpflichtig.

Auszahlungen in Form von Rentenzahlungen sind nach dem Ertragswert zu versteuern. Dies war auch schon bei Vertragsabschluss vor 2005 so.

Viele Grüße!
Merger

Okay danke.
Das stand nämlich vor Kurzem in der Finanztest, dass man ,obwohl die Auszahlung geringer war als die Summe der Einzahlungen einen Teil versteuern musste.

Das bezog sich dann ja anscheinend auf eine Police, die vor 2005 abgeschlossen wurde.

Gruß
Lars

Hallo Lars,

bei LV-Abschlüssen vor 2005 waren bzw. sind alle Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren steuerfrei.

Gruß Merger

Bisschen spät :wink: aber ich habe den Link gefunden:

https://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/mel…