Hallo, ich habe zwei verschiedene Dinge zur Besteuerung von Lebensversicherungen (neues Recht, also ab 2005) gehört:
- der hälftige „Gewinn“ muss versteuert werden, also Auszahlungssumme-Summe der eingezahlten Beiträge
und - bei Kündigung wird selbst wenn „Verlust“ gemacht wurde Abgeltungssteuer fällig, da der Vertrag ja Zinsgewinne erwirtschaftet wurden.
Wie passt das zusammen, wird das erste Verfahren nur im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung angewandt und das zweite nur bei steuerschädlicher Kündigung?
Was, wenn der Vertrag schon von vornherein sagen wir bis Endalter 50 geht, also kein Steuervorteil da ist? Muss dann auch mehr als Auszahlung-Einzahlungen versteuert werden?
Ich wundere mich halt, dass es da anscheinend zwei Verfahren zur Berechnung des steuerpflichtigen Anteils gibt…
Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte, danke!
Lars