Besteuerung von Einmalzahlungen bei Angestellten

Hallo,

kann man einen Freibetrag eintragen lassen, wenn direkt zu Beginn des Jahres (Januar / Februar) eine realtiv hohe Einmalzahlung (=Provision) für einen Angestellten zu erwarten ist?

Da die Einmalzahlung in dem anfallenden Monat stärker besteuert wird, als der Steuersatz im Jahresmittel beträgt, würde das ja sonst zu einem langen Kredit für das Finanzamt führen.

Vielen Dank
Oliver

Servus,

das FA braucht hier nichts extra einzutragen.

Es genügt, wenn der Rechenknecht bei der Gehaltsabrechnung in Grundzügen weiß, wo es zur Lohnsteuertabelle „Jahr“ für Einmalzahlungen geht. Deswegen nur in Grundzügen, weil da heute nicht mehr mit Tabellenwerken rumgewurstelt wird - es genügt, die zugehörige Lohnart mit den richtigen Steuerungswerten zu definieren, dann läuft das schon so wie es muß: Der Lohnsteuereinbehalt auf die Einmalzahlung wird als Differenz zwischen LSt auf (12 bzw. 13*Monatsgehalt) und LSt auf (12 bzw. 13*Monatsgehalt plus Einmalzahlung) berechnet - mit dieser Berechnung wird das simuliert, was bei der Veranlagung zur ESt auch passiert.

Schöne Grüße

MM