Guten Tag,
ich fahre täglich von zu Hause aus zu verschiedenen Klienten. Bis jetzt habe ich jeden gefahrenen Kilometer bezahlt bekommen. Jetzt sagt mein Chef ich muss zuerst die Kilometer, die ich nur theoretisch zum Arbeitssitz fahre (ich muss nie zur Arbeitsstelle/Büro)von meinen Kilometern, die ich tatsächlich fahre abziehen, als Arbeitsweg deklarieren und von der Steuer absetzen. Die restlichen kilometer kann ich dann bei der Firma als Fahrkosten geltend machen. Mein Chef sagt mir, dass muss so sein, weil er sonst Steuern auf meine Fahrkilometer zahlen müsste. ISt das richtig? Wenn ich aber von zu Hause aus (wie immer) direkt zum Klienten fahre und es passiert ein Unfall, dann kann ich nicht nachweisen, dass ich dienstlich unterwegs bin, denn theoretisch müsste ich ja vom Büro aus starten, was aber eine ganz andere Fahrstrecke ergiebt. Oder müsste ich tatsächlich erst zum Büro fashren und von dort aus meine Fahrkosten in Rechnung stellen? Dann hätte die Firma aber wesentlich mehr Fahrkosten zu erstatten, denn das Büro liegt weiter weg von meinen Einsatzgebiet, als meine Wohnung. HAbe ich er hier mit einer Quadratur des Kreisen im Steuerrecht zu tun?!
Danke für Euer Mitdenken.
Herzlichst Euer Meik Franke
Sorry, damit kenne ich mich nicht aus.
Trotzdem Danke für Deine Mühe.
MfG Meik
Hallo Meik,
ich versuche mal etwas Klarheit für Deine gewünschten Antworten zu schaffen :jede einzelne Wegstrecke zu den Patienten oder Klienten z. B. in der Heimbeatmung,Pflege,notierst Du Dir auf ein Blatt: Name d. Pat. ,Wohnort,Kilometeranzahl von Deinem Wohnort/Büro bis dorthin und Rückweg. Diese monatliche Aufführung läßt Du v. Arbeitgegber bestätigen+kannst Sie somit in die Lohnsteuererklärung mitgeben,denn Du bekommst mehr zurück als nur eine Pauschale,weil Du zu verschiedenen Orten fahren mußt um Deine Dienste zu beginnen.Alle Fahrten ins Büro und Tätigkeiten dort,die mit Deiner Arbeit zu tun haben,z.B. ausfüllen Deiner Stundenzettel,Teamgespräche,sind zeitlich zu erfassen und gelten als ARBEITSZEIT,also müssen bezahlt werden.Auf den Stundenzetteln müssen dafür extra Spalten gegeben werden zum eintragen der Uhrzeit von bis +das Datum des Tages.
Die Frage nach der Anzahl der Kilometer und Berechnung derer ergibt sich aus dem Fahrtenbuch das in jedem Dienstwagen vorhanden sein muß+geführt werden muß. Stehen die Dienstwagen dezentralisiert,weil das dann einfacher ist,also nimmst Du den Wagen mit nach Hause,um am nächsten morgen nicht extra zum Büro zu müssen,benötigst Du eine Erklärung vom Arbeitgeber,damit Du sicher bist das diese evtl. mündlich abgesprochene Sache keinen Nachteil für Dich hat.Denn so wie Du den Chef beschreibst,denke ich würde er nach einem Vorfall sagen,Ihr habt die Dienstwagen auf eigene Verantwortung mit nach Hause genommen.Er macht es sich ja sehr leicht .Solang es gut geht…immer alles schriftlich verlangen,mündliche Absprachen zählen vor dem Arbeitsgericht/Versicherung NICHT.Wenn ein Chef nichts schriftlich geben möchte z. B. im Arbeitsvertrag unter „sonstige Absprachen“ kannst Du davon ausgehen,das er nur zu SEINEM Vorteil handelt…
FG B.