Besteuerung von 'Flugbenzin'

Hallo,

wenn in Bezug auf Besteuerung von „Flugbenzin“ gesprochen wird, wird immer nur die Mehrwertsteuer als mögliche Steuer erwähnt. Am Treibstoff für Pkws haften doch auch mehrere Steuern, warum gäbe es beim Flugbenzin ausschließlich die Möglichkeit der Besteuerung auf Grund der Umsatzsteuer? Hat das etwas mit der Internationalität des Flugverkehrs zu tun, weshalb andere Steuerarten auf Flugbenzin nicht anwendbar sind?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

wenn in Bezug auf Besteuerung von „Flugbenzin“ gesprochen
wird, wird immer nur die Mehrwertsteuer als mögliche Steuer
erwähnt. Am Treibstoff für Pkws haften doch auch mehrere
Steuern, warum gäbe es beim Flugbenzin ausschließlich die
Möglichkeit der Besteuerung auf Grund der Umsatzsteuer? Hat
das etwas mit der Internationalität des Flugverkehrs zu tun,
weshalb andere Steuerarten auf Flugbenzin nicht anwendbar
sind?

Die Steuerfreiheit des Flugbenzins beruht auf diversen internationalen/bilateralen Abkommen, die alle erstmal geändert werden müsten. Falls nur ein Staat oder wenige Staaten voranschreitet, würde es zu einem „Tanktourismus“ kommen (Zwischenlandungen in Ländern, die keine Steuer erheben).
Schwierig ist bei dem Thema wohl vorwiegend, wem die Steuer zusteht. Also ob z.B. bei einem einfachen Flug von D über F nach E, bei dem in D getankt wird auch die anderen überflogenen Staaten etwas abbekommen, da ja deren Luftraum verschmutzt wird. Das typische Transitproblem, wie es bereits im Straßenverkehr diskutiert wird.
Bei der USt treten die ähnliche Fragen auf, da grenzüberschreitende Lieferungen anders behandelt werden. Da lasse ich mal die Experten ran.
Die Frage muß also international angegangen werden, wobei man für innerdeutsche bzw. Flüge innerhalb der EU durchaus schnell eine Lösung finden könnte, wenn man wollte.

Cu Rene

Hat das etwas mit der Internationalität des Flugverkehrs zu tun,
weshalb andere Steuerarten auf Flugbenzin nicht anwendbar sind?

Der Transitverkehr auf unseren Autobahnen ist auch nicht zu verachten!
Und trotzdem ist auf Diesel Öko-, Mineralöl-, und USt-Steuer.

In Deutschland ist es nur anders geregelt. Hier ist ein schöne Erklärung.

"Laut Mineralöl-Steuergesetz (MinöStG) § 4 Abs. 3 darf Mineralöl als Luftfahrtbetriebsstoff (z.B. Kerosin, Avgas) steuerfrei verwendet werden von Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen, Sachen oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen…

Im Luftverkehr gilt das Prinzip der Nutzerfinanzierung seit langem weltweit. Das heißt, der Luftverkehr bezahlt seine Infrastrukturkosten für die Benutzung der Flughäfen und Dienstleistungen von Flug- sicherung und Wetterdienst in Form von Entgelten und Gebühren. In Deutschland deckt dies die Kosten. Rechnet man beispielsweise die Gebühren für einen innerdeutschen Lufthansa-Flug in eine fiktive Mineralölsteuer um, so bezahlt das Unternehmen dafür rund 1 € pro Liter Kerosin. Die Nichterhebung einer Mineralölsteuer ist keine Subvention, sondern aufgrund der Finanzierungskonzeption des Luftverkehrs systemgerecht. Wer die Mineralölsteuer im Luftverkehr einführen wollte, müsste zuvor die Nutzergebühren abschaffen und gegen den Expertenrat auf Steuerfinanzierung umstellen. Eine Doppel- belastung des Luftverkehrs durch Gebühren und Steuern für die Infrastruktur wäre ungerechtfertigt, diskriminierend und wettbewerbsverzerrend. Das Abkommen von Chicago und die staatlichen Luftverkehrsabkommen schließen deshalb die Erhebung einer Kerosinsteuer aus.

Desweiteren wird auf Flugtickets im innerdeutschen Luftverkehr der volle Mehrwertsteuersatz erhoben, die Befreiung gilt nur für internationale Flüge. Diese weltweit geltende Regelung dient der Harmonisie- rung des Luftverkehrsmarktes und ist Bestandteil des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt." Quelle: www.luftpiraten.de

Mfg

Schlechtes Zitat

Hat das etwas mit der Internationalität des Flugverkehrs zu tun,
weshalb andere Steuerarten auf Flugbenzin nicht anwendbar sind?

Der Transitverkehr auf unseren Autobahnen ist auch nicht zu
verachten!
Und trotzdem ist auf Diesel Öko-, Mineralöl-, und USt-Steuer.

In Deutschland ist es nur anders geregelt. Hier ist ein schöne
Erklärung. …

Hallo!

Nein, eine Erklärung ist diese Aussage nicht, schon gar nicht eine schöne. Allein schon die Tatsache, dass der Staat ausdrücklich Steuern zu Lenkungszwecken erheben darf, macht das Argument, der Flugverkehr trage seine Infrastrukturkosten selbst und dürfe daher nicht mit einer Kerosinsteuer belastet werden, schon gänzlich zunichte. Im Klartext heißt das, der Staat könnte allein mit der Zielsetzung, den Flugverkehr zu verringern, eine Flugbenzinsteuer einführen.

Der praktisch einzige Grund, warum er es nicht tut, wurde bereits genannt (das sog. Tankering).

Darüber hinaus muss man anmerken, dass der Flugverkehr einen sehr hohen Schaden verursacht (Lärm, Verschmutzung usw.), den die Luftverkehrswirtschaft natürlich nicht selbst trägt (externe Kosten).

Gruß
Ultra