Hallo,
mal angenommen eine in Deutschland lebende Person möchte ein Grundstück in Polen, dass sie vor über zehn Jahren gekauft hat nun verkaufen. Muß diese Person mit einer Besteuerung des Verkaufserlöses in Polen oder in Deutschland rechnen? Und wie sehe die Situation aus, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs das Grundstück nur neun Jahre im Besitz des Verkäufers wäre? Hätte die Person den Kauf des Grundstücks in irgend einer Weise einer Behörde (Finanzamt o.ä.) melden müssen, so dass der Verkauf nun problematisch werden könnte?
Grüße, Marta.
Verkauf Grundstück Polen
Hi,
Die Frage ist in 2 Stufen zu prüfen:
- nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Polen und
- nach dem deutschen Steuerrecht
mal angenommen eine in Deutschland lebende Person
also als ansässig in Deutschland einzustufen (für DBA)
möchte ein
Grundstück in Polen,
Art 13 DBA Polen zu prüfen
Besteuerungsrecht hat Polen und Deutschland
Doppelbsteuerung wird dadurch vermieden, dass die Einkünfte in Deutschland als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt eingestuft werden, siehe Art 24 Abs. 1 DBA
http://www.forum-steuern.de/index1.htm
dass sie vor über zehn Jahren gekauft hat
nun verkaufen.
vorrangige Frage des polnischen Steuerrechts
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Polen
über polnisches Steuerrecht weiss ich nichts
In Deutschland werden keine Einkünfte, auch nicht beim Progressionsvorbehalt, angesetzt, da nach deutschem Steuerrecht keine Einkünfte anfallen, siehe § 23 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Muß diese Person mit einer Besteuerung des
Verkaufserlöses in Polen oder in Deutschland rechnen?
vorrangig in Polen
Und wie
sehe die Situation aus, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs das
Grundstück nur neun Jahre im Besitz des Verkäufers wäre?
dann würde das in Polen versteuert und in Deutschland würden die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen, d.h. den Steuersatz, der auf die inländischen Einkünfte anzuwenden ist, erhöhen.
Hätte
die Person den Kauf des Grundstücks in irgend einer Weise
einer Behörde (Finanzamt o.ä.) melden müssen, so dass der
Verkauf nun problematisch werden könnte?
im Rahmen der Steuererklärung Kauf und Verkauf des Grundstücks erklären.
Schöne Grüße
C.