Besteuerung von Kapitalerträgen

Hallo Experten,

müssen Gewinne aus dem Verkauf eines Aktienfonds (innerhalb der Spekulationsfrist (1Jahr)) generell versteuert werden oder
gilt hier der „Freibetrag“ von 512 Euro im Jahr ?

Gruß
Andre

Hallo Andre,

beim Verkauf können zwei unterschiedliche Erträge anfallen:
1.
Der Kursgewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs).
Bei Kauf und Verkauf innerhalb von 12 Monaten handelt es sich um Spekulationsgewinne (oder -verluste).
Hier gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 512 Euro pro Jahr aus allen Spekulationsgewinnen und -verlusten saldiert (also nicht pro Papier).
Hast Du 513 Euro Spek-Gewinn ist der gesamte Betrag zu versteuern.

Im Kurs sind steuerpflichtige Erträge enthalten, sogenannte Zwischengewinne. Dabei handelt es sich um steuerpflichtige Erträge, die der Fonds erwirtschaftet hat (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieterträge), deren Höhe börsentäglich ermittelt werden.

Diese werden (bei ausschüttenden Fonds) einmal pro Jahr ausgezahlt oder (bei thesaurierenden Fonds) innerhalb des Fonds sofort neu angelegt. In beiden Fällen gibt es einen Tag, an dem die Erträge steuerlich dem Fondskäufer als zugeflossen gelten.
Wenn zwischen zwei dieser Termine ge- und verkauft wird, muß beim Verkauf der Differenzbetrag von Kauf-Zwischengewinn und Verkauf-Zwischengewinn versteuert werden.
Bei Dividenden gilt Halbeinkünfteverfahren, ansonsten sind die Erträge voll steuerpflichtig.
Steuerabzug erfolgt, wenn der Freistellungsauftrag nicht erteilt oder überschritten wurde.
Es handelt sich hier also um Erträge aus Kapitalvermögen, während die Kursgewinne unter 1. sonstige Erträge sind. Entsprechend sind in der Steuererklärung auch zwei verschiedene Anlagen auszufüllen.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

ich bin mir nicht sicher, ob du das in deinem Artikel korrekt erläutert hast.

Wemm man einen Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen hat, gilt auch hier das Halbeinkünfteverfahren, nämlich nach § 3 Nr. 40 Buchstabe a EStG.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html

Man kann also sogar 1.024 € Spekulationsgewinn haben, ohne dass dieser zu versteuern ist.

Gruß

petz

1 „Gefällt mir“

512 pro Person, 1024 für ein zusammenveranlagtes Ehepaar
Ist das erreicht wird jeder euro ab dem ersten
steuerlich wirksam, aber nur zu 50 ct.
Hat man zB 10000 angegeben, wird dann am Ende nur
5000 auf dem Mantelbogen zu dem sonstigen zu
versteuernden Einkommen addiert.

Hat man Kinder, kann es sogar sein,
dass man gar nicht mehr Steuern zahlt,
denn der nicht bar ausgezahlte Teil
des Kinderfreibetrages fängt an zu wirken.
Auch kann man Speku-verluste im Folgejahr
dagegenrechnen und kriegt zurück.

Hallo Jürgen,
jeder
ich bin mir nicht sicher, ob du das in deinem Artikel korrekt
erläutert hast.

Wemm man einen Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen hat,
gilt auch hier das Halbeinkünfteverfahren, nämlich nach § 3
Nr. 40 Buchstabe a EStG.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html

Man kann also sogar 1.024 € Spekulationsgewinn haben, ohne
dass dieser zu versteuern ist.

Gruß

petz

512 pro Person, 1024 für ein zusammenveranlagtes Ehepaar
Ist das erreicht wird jeder euro ab dem ersten
steuerlich wirksam, aber nur zu 50 ct.

Anders herum wird ein Schuh daraus: Die Differenz von Verkaufserlös und Anschaffungskosten betrage 1000 Euro, nach Halbeinkünfteverfahren betragen damit die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften 500 Euro und liegen damit unter der Freigrenze von 512 Euro. Das gilt allerdings nur für Anteilsscheine, d.h. Aktien, Genossenschafts- oder GmbH-Anteile. Für Investmentfonds und Anleihen gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht.

Gruß,
Christian

Das mit den Fonds wusste ich gar nicht. Danke.
Wie siehts bei Folgendem aus:
Wenn man an einem Jahresende auf 511 euro Spekuverlust sitzt,
sollte man noch schnell den 512 (oder 513ten) Euro
Verlust machen, um sie mit versteuerten Gewinnen
aus dem Vorjahr gegenzurechnen oder ins Folgejahr
mitnehmen zu können, sprich
Hat man bei nur 511 Euro Verlust steuerlich
auf keinen Fall eine Steuererleichterung?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn man an einem Jahresende auf 511 euro Spekuverlust sitzt,
sollte man noch schnell den 512 (oder 513ten) Euro
Verlust machen, um sie mit versteuerten Gewinnen
aus dem Vorjahr gegenzurechnen oder ins Folgejahr
mitnehmen zu können, sprich
Hat man bei nur 511 Euro Verlust steuerlich
auf keinen Fall eine Steuererleichterung?

Verluste können immer gegengerechnet werden - eine Freigrenze o.ä. gibt es da nicht.

Gruß,
Christian