Besteuerung von kapitalisierten Renten

Hat jemand Kenntnis, welche Regelungen bei der Besteuerung von kapitalisierten Renten (Versorgungswerk) gelten?

Ich bin selbständig und gehöre einem Versorgungswerk an.

Meine Beiträge zahle ich seit 1979.
Die Beiträge bis zum 31.12.2004 können kapitalisiert werden.

Auszahlung in 2012. Dann bin ich 60 Jahre alt.

Ich bin der Meinung, daß es sich um einen sog. Altvertrag nach dem Alterseinkünftegesetz handelt und KEINE Steuern fällig sind. Ist dies zutreffend?

Das hängt erst einmal von der Vertragsart ab, die Sie mit Ihrem Versorgungswerk geschlossen haben.
I.d.R. treten Versorgungswerke als Unterstützungskassen auf. Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.
Damit wären die Beiträge Betriebsausgabe und die Erträge Betriebseinnahme.
Sollte das Versorgungswerk hingegen der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt sein, wären die Beiträge Sonderausgabe und die Erträge wären Sonstige Einkünfte. Der Ertragsanteil bzw. steuerfreie Anteil würde dann vom Rentenbeginnalter abhängen.

Um welche Vertragsart es sich handelt und wie die Beitragszahlungen steuerlich zu behandeln sind, kann Ihnen Ihr Versorgungswerk sicherlich sagen. Daraus ergibt sich dann die steuerliche Behandlung der Rente bzw. der Kapitalisierung.

Renten sind seit jeher steuerpflichtig, zumindest mit dem Ertragsanteil. Altverträge, bei denen die Kapitalabfindung steuerfrei ist, gab es nur bei Lebensversicherungen. Dann waren aber auch die Beiträge steuerlich nicht abzugsfähig. Diese Konstellation ist mir bei einem Versorgungswerk nicht bekannt.

Vielen Dank, Der Schuhverkäufer, für die Stellungnahme.

Ich konnte damals wählen: gesetzliche Rentenversicherung ODER Versorgungswerk.

Also - denke ich - ist mein Vertrag der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt.

Tut mir leid, kann ich nicht beantworten.

Diejenigen vom Versorgungswerk, die die Rente auszahlen sollen, müssten diesbezüglich aber Bescheid wissen. Kommt bei denen schließlich alle Tage vor.

Danke, gunnar, die halten sich bedeckt und verweisen auf den Steuerberater. Unserer blickt n.u. M. NICHT durch. :frowning:(((

Hallo,
ich muss gestehen, ich habe keine Ahnung. Sorry! Ich hoffe, einer von den anderen Experten weiss mehr.
Gruss Barbara

Danke, Barbara, die Anderen tuen sich auch nicht leicht! :wink:))

Hallo,
ich muss gestehen, ich habe keine Ahnung. Sorry! Ich hoffe,
einer von den anderen Experten weiss mehr.
Gruss Barbara

Hallo,

leider kann ich dir das auch nicht so genau sagen, aber deine „Vermutung“ ist für mich einleuchtend.
Entschuldige, dass ich dir keine bessere Antwort geben kann.

MfG
Argon

Tut mir leid, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Kann vielleicht das Finanzamt helfen?
Viele Grüße
Roger

Hallo
Tut mir leid, auf solche Fragen darf ich keine Auskunft geben. Bitte ließ im Forum die „Spielregeln“ durch.

Grundsätzlich gelten bei Alt-Vertägen von Lebensversicherungen, dass die Kapitalerträge bei Auszahlung steuerfrei sind. Werden diese kapitalisiert, fällt ein geringer streuerpflichtiger Teil an. Renten aus einem Versorgungswerk, die den gesetzlichen Rentenversicherungen entsprechen, sind mit dem normalen Ertragswert steuerpflichtig, also ab Auszahlung 2005 mit 50 %, was sich jährlich entsprechend erhöht.

Ich hoffe, diese allgemeine Antwort konnte etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße

Danke Katrinchen83. Weißt du auch wie der Ertragswert kapitalisierter Beiträge BIS 2004 steuerlich zu behandeln ist.

Da bin ich ehrlich gesagt der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu Steueroptimierung (offshore) und Geldanlage

Hallo,

komplett steuerfrei bleibt die Rente nicht. Die Versorgungsrente setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Ein Teil (ca. 54%) wird der normalen Besteuerung unterworfen. Der andere Teil erfährt noch einmal einen individuellen prozentualen Abschlag und wird danach erst besteuert. Das Versorgungswerk erstellt bei Rentenbeginn eine Bescheinigung, aus der zu sehen ist, welcher Abschlag vorzunehmen ist.

MfG
Micha

Hallo Micha, vielen Dank.

Über die Höhe der Steuer bin ich allerdings überrascht; zumal hier DOPPELBESTEUERUNG vorliegt: einmal die Beiträge, dann die Renten. Dagegen werde ich Widerspruch einlegen.

tut mir leid, da weiß ich nichts drüber

Viel Glück
Iris

Hallo!

Wie Du wahrscheinlich bereits gemerkt hast, komme ich bereits seit Tagen nicht dazu Deine Anfrage zu bearbeiten. Leider erfodert das ganze etwas Recherchearbeit meinerseits, die Zeit dafür habe ich gerade nicht.

Die Frage ist aber super um diese ins Forum einzustellen, dort gibt es viel kompetente (und auch nicht kompetente) Leute die solche Fragen gerne beantworten und grad mehr Zeit haben wie ich.

Bitte stelle die Frage jedoch nicht in ich-Form ein, z.b.: Mal angenommen jemand bekommt…"

Danke und nix für ungut

derschwede77

Sorry, aber das ist nicht mein Spezialgebiet…