Das hängt erst einmal von der Vertragsart ab, die Sie mit Ihrem Versorgungswerk geschlossen haben.
I.d.R. treten Versorgungswerke als Unterstützungskassen auf. Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.
Damit wären die Beiträge Betriebsausgabe und die Erträge Betriebseinnahme.
Sollte das Versorgungswerk hingegen der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt sein, wären die Beiträge Sonderausgabe und die Erträge wären Sonstige Einkünfte. Der Ertragsanteil bzw. steuerfreie Anteil würde dann vom Rentenbeginnalter abhängen.
Um welche Vertragsart es sich handelt und wie die Beitragszahlungen steuerlich zu behandeln sind, kann Ihnen Ihr Versorgungswerk sicherlich sagen. Daraus ergibt sich dann die steuerliche Behandlung der Rente bzw. der Kapitalisierung.
Renten sind seit jeher steuerpflichtig, zumindest mit dem Ertragsanteil. Altverträge, bei denen die Kapitalabfindung steuerfrei ist, gab es nur bei Lebensversicherungen. Dann waren aber auch die Beiträge steuerlich nicht abzugsfähig. Diese Konstellation ist mir bei einem Versorgungswerk nicht bekannt.