Besteuerung von Provision während Krankengeldbezug

Hallo,
PersonX ist bis zum Oktober bei FirmaY fest angestellt, Lohnsteurklasse 3, da verheiratet. Ab November im Krankengeld. FirmaY muß noch Provision für 09/19 + 10/19 nachzahlen. Provision 09/19 wurde jetzt bezahlt (12/19) um mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert. Es hat sich aber nichts an der Steuerklasseneinstufung von PersonX verändert. Ist das rechtens?

Wenn die Person vom Arbeitgeber abgemeldet wurde, ist das Lohnsteuerabzugsmerkmal „Hauptarbeitgeber“ gelöscht, damit auch die Steuerklasse 3 für dieses Arbeitsverhältnis. Wäre jetzt ein neues Arbeitsverhältnis entstanden, hätte der neue Arbeitgeber nach der 3 abrechnen müssen.
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale kann der Arbeitgeber nicht von sich aus ändern. Das kann nur das Finanzamt von Amts wegen oder der Steuerpflichtige auf Antrag. Wie der Arbeitgeber verfahren ist, erscheint als als rechtens.
Mit der Steuerfestsetzung im Steuerbescheid für das Kalenderjahr wird die eventuell zuviel abgezogene Steuer erstattet.

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