Hallo liebe Steuerexperten,
kann mir jemand bitte erklären oder Hinweise darüber geben, wie die Rente eines „Altrentners“ durch die neue Rentenbesteuerung beeinflusst wird, so der „Altrentner“ lange vor 2005 seinen Ruhestand antrat und dies in einem Alter von 65 Jahren geschah.
Ab 2005 sprechen ja die Tabellen und Texte, die ich mir ergooglen konnte Klartext, doch verstehe ich nicht, wie es durch die neue Regelung für Leute die schon so lange im Ruhestand sind steuerlich aussieht? Gilt im Normalfall (d.h. „keine weiteren Einkünfte“ ausser Rente", was für „Renteneintriit = 2005“ gilt?
Danke im Voraus!
Gruß
Ama
Moin,
alle die vor dem 01.01.2005 erstmalig Rente bezogen haben, müssen von diesen Einnahmen 50% versteuern. Bis an ihr Lebensende. Sofern Angie und Co. nicht auf neue Ideen kommen.
Von beispielsweise 24.000 € sind 12.000 € steuerpflichtig. Abzüglich 102 € Werbungskostenpauschale verbleiben 11.898 € als Einkünfte.
Wenn du ein wenig durch das Archiv stöberst, wirst du da noch mehr Infos zu finden.
Viele Grüße
e
Danke! So habe ich mir das auch zusammengereimt, aber das mit der Angabe „Renteneintritt 2005“ statt
Das war schlampig…
Die 50% gelten auch für 2005. Alle die ab dem 1.1.2006 Rente beziehen müssen 52% versteuern usw…
Das gilt für die Bezieher der gesetzlichen Renten.
Hier ein Link:
http://klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_r
Viele Grüße
e