Folgende Frage zur Versteuerung von Einkommen und Umsatzsteuer bei einem Selbständigen:
Ein Selbständiger wohnt in Stadt A, hat sein Büro zu Hause. Immobilienmakler wäre ein gutes Beispiel.
Nun hat er eine „Lebensgefährtin“ in Stadt B (anderer Verwaltungsbezirk als Stadt A). Er ist 2-3 Mal pro Woche in Stadt B zu Besuch. Er erkennt das Potential der Stadt und möchte nun auch dort als Makler tätig werden. Er richtet sich eine kleine „Arbeitsecke“ in der Wohnung der Lebensgefährtin ein und nutzt die dortige Adresse als Büroanschrift für Stadt B.
(Um auch in Stadt B Immobilien anzubieten MUSS er zwar nicht zwingend vor Ort sein, er will aber potentiellen Kunden eine Anlaufstelle vor Ort bieten).
Wie sieht die Sache nun steuerlich für ihn aus? Muss er die Umsatzsteuer jeweils in der Stadt abführen, in der er sie erwirtschaftet hat? Aber bei welchem Finanzamt macht er seine Einkommensteuererklärung?
Wie würde es sich bei der Ausübung eines freien Berufes verhalten, für den (so weit ich weiß) kein Gewerbe angemeldet werden muss?