Besteuerung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers

Liebes Forum,
mein Arbeitgeber hat sich zur Zahlung einer Ausgleichszahlung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub bereiterklärt. Das Arbeitsverhältnis läuft bis zum 31. Dezember, die Zahlung erfolgt im Januar. Wird diese nun noch im alten oder im neuen Steuerjahr besteuert?
Vielen Dank für hoffentlich eintreffende Aufklärung und Ratschläge.

Da ich in diesem Forum nur Auskünfte zum österr. Recht gebe, frage ich zur Sicherheit immer vorher, um welches Recht es sich handelt - falls es sich um dt. Recht handelt, ersuche ich, einen dt. Kollegen zu befragen.
Freundliche Grüße
G.Huber

Hallo Steueropfer103,
wie sooft im deutschen Steuerrecht - „es kommt drauf an …“. Es handelt sich hierbei um §19 EStG Einkünfte die zu den Überschußeinkünften zählen, hierbei gilt das Zufluss- Abflussprinzip, was heißen soll in dem Jahr indem ich die Zahlung erhalte gilt sie als zugeflossen/vereinnahmt.(§11 Abs.2 S1 EStG)
Es gibt hier aber noch die Regelung des (§11 Abs.1 S.1+2 EStG)"…kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres". Wendet man diese Regelung an ist die Vereinnahmung im alten Jahr obwohl ich die Zahlung erst im neuen Jahr erhalten habe.

Praktikertipp: Schau auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung nach, so wie es Dein AG ausgewiesen hat, so meldest Du es!

Die laufenden Lohnzahlungen für Dezembder, die Anfang Januar gezahlkt werden, gehören in das alte Jahr. Bei einmaligenSonderzahlungen kommt es auf die Abvrechnung an. War die auf der Dezemberabrechung gehört sie aucgh in das akte Jahr, sonst in das neue Jahr wenn erst später im Jan gezahlt

Nach §38a EStG wird laufender Arbeitslohn in dem Jahr versteuert, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Heißt für das Jahr, zu dem er gehört.
Laufender Lohn für 2010, der im Januar 2011 gezahlt wird gehört demnach zu 2010.

Die Frage ist nun ob die Ausgleichszahlungen laufender Arbeitslohn sind. Wenn nicht dann gehört es logischerweise zu 2011.
Aber da weiß ich auch nicht weiter.
Wird man ja spätestens auf der Lohnsteuerbescheinigung sehen können :wink:

Versteuerung der Sonderzahlung erst im Januar 2012
s. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
und § 38a Absatz 1 Satz 3 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38a.html

Versteuerung der Sonderzahlung erst im Januar 2012

Hallo,

Arbeitslohn wird grundsätzlich nach dem Zuflussprinzip versteuert. Fließt die Zahlung im Januar, so muss die Versteuerung im neuen Jahr vorgenommen werden.

Gruß
Lawrence

et kütt drop aan!

Wann im Jan. wird das Geld fließen?

mfg
Wolfgang

Da kann ich nur ja sagen

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo liebes Steueropfer103,

grundsätzlich gilt hier Mittelzufluß, Mittelabfluss. Dass heißt die Einnahmen werden Steuerpflichtig in dem Jahr in dem Sie anfallen. Eine kleine Karrenzzeit von 5 - 10 Tagen gesteht das Finanzamt noch zu in der mann solche Einnahmen für das alte Jahr deklarieren kann.

In Ihrem Fall gehe, ich davon aus, dass die Zahlung für das nächste Jahr stuerplichtig wird und der dann Ex-Arbeitgeber, sie dann mit der Steuerklasse 6 mangels des vorliegens einer Steuerkarte vorversteuern wird und Sie sich dann ggf. Ihr Steuerguthaben können Sie sich dann ggf. über die Erklärung für das nächste Jahr zurückholen. Abweichende Modalitäten müßten sie dann mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Viele Grüße

Mirko

Hallo
diese abfindung muss in die letzte Lohnabrechnung rein und somit noch in 2011 versteuert werden.
Weitere infos unter www.asg-steuer.de.

Schöne grüsse aus dem Maintal.