Guten Tag,
Beispielrechnung: Seit 1997 Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente die zum
01.08.2008 in eine Altersrente für Schwerbehinderte
umgewandelt wurde.
BU-Rente in 2008 7 X 900 EUR
Altersrente 2008 5 X 1365 EUR 2008 = 13125 EUR
Altersrente 2009 6 X 1365 EUR
6 X 1397 EUR 2009 = 16572 EUR
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil?
Gilt für die Berechnung des steuerfreien Teils
der Rente das erste Jahr in dem über 12 Monate
die Rente bezogen wurde, also 2008?
Guten Tag,
Der Rentenfreibetrag wird neu festgesetzt.
Dazu folgendes Bsp.:
Praxis-Beispiel
A erhält seit dem 1.9.2000 eine Erwerbsunfähigkeitsrente; im Jahr 2005 betrug diese 12 x 600 EUR = 7.200 EUR (Rentenfreibetrag somit: 50 % von 7.200 EUR = 3.600 EUR). Ab 1.10.2008 wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Regelaltersrente umgewandelt, da A das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Regelaltersrente beträgt in den Jahren 2008 und 2009 monatlich 1.000 EUR (im Jahr 2008 somit 3.000 EUR und im Jahr 2009 12.000 EUR). Im Jahr 2008 betrug die Erwerbsunfähigkeitsrente 9 x 600 EUR = 5.400 EUR.
Obwohl die Altersrente des A 2008 begann, beträgt der Besteuerungsanteil nur 50 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG). A muss versteuern:
Im Jahr 2008:
Erwerbsunfähigkeitsrente 5.400 EUR
angepasster Rentenfreibetrag:
5.400/7.200 (9/12) von 3.600 EUR = ./. 2.700 EUR
Altersrente
Rentenfreibetrag 2008 für Altersrente:
50 % von 3.000 EUR 3.000 EUR
./.1.500 EUR
Werbungskosten-Pauschbetrag 4.098 EUR
Jahresrente 2009
Rentenfreibetrag für 2009 und Folgejahre: 12.000 EUR
50 % von 12.000 EUR ./. 6.000 EUR
Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 EUR
Sonstige Einkünfte 5.898 EUR