daß der Besteuerungsanteil im Rentenalter vom Jahr des Renteneintritts abhängt, ist mir soweit klar.
Ich frage mich nur, wie das funktioniert bei zusammenveranlagten Ehepaaren: Nehmen wir mal an, die der eine geht im Jahr 2013 in Rente (hätte also einen Besteuerungsanteil von 66 %), der andere Partner geht im Jahr 2015 in Rente (wären also 70 %).
Werden dann die Einkünfte doch den einzelnen Personen zugeordnet? Wie wäre es dann aber mit den abzusetzenden Beträgen? Wie wird das also bei zusammenveranlagten Ehepaaren mit den unterschiedlichen Besteuerunganteilen gerechnet?
auch wenn Ehegatten zusammenveranlagt werden, werden die Einkünfte zunächst für jeden Ehegatten getrennt ermittelt. Erst ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte wird dann alles in einen Topf geschmissen. Das vorneweg.
Das bedeutet, dass hinsichtlich des Besteuerungsanteils der Rente jeder Ehehgatte getrennt betrachtet wird. Erhält der Ehemann ab 2013 erstmalig Rente, dann wird von seiner Rente 66% steuerpflichtig. Wenn dann die Ehefrau ab 2015 erstmalig Rente erhält, beträgt ihr Besteuerungsanteil 70%.