Zu einem gemischten Mietobjekt (Gewerbe, Privat) gehört u.a. auch eine Toranlage mit einer elektrischen Torsteuerung.
Gesetz den Fall, daß diese Steuerung immer mal wieder repariert werden muß, dürfen diese Kosten (durchschnittlich wohl höher als der Betrag für Kleinstreparaturen von 75,-- Euro) auf
- die gewerbliche Mieter
- die privaten Mieter
ganz, teilweise oder überhaupt nicht umgelegt werden, wenn keinerlei Regelungen in den Mietverträgen getroffen wurden ?
Moin, Knappe,
Reparaturen sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Regelungen zu Kleinstreparaturen haben mit dem geschilderten Fall eh nichts zu tun: Eine Reparatur kann nicht auf die Mieter verteilt werden, auf dass sie dann unter dieses Regelung fallen. Rechnungsbetrag ist Rechnungsbetrag.
Gruß Ralf
Reparaturen dürfen grundsätzlich nicht umgelegt werden. Nur Wartungskosten und Betriebskosten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]