ich bin stiller Teilhaber bei einer GbR. Das „Teilhaberdasein“ beschränkt sich auf eine einmalige Einzahlung und anschließend eine Verzinsung von einem Prozent pro Monat. Die Zinsen werden mittels Spekulation an der Börse erwirtschaftet. Trotz der Schwankungen ist diese eine Prozent Zinsen garantiert (so steht es im Vertrag) und auch nicht veränderbar (also es wird nie mehr
oder weniger geben).
Nun meine Frage: Wie sind diese „Einkünfte“ (also die Zinsen steuerlich zu betrachten?
Als Spekulationsgewinne (schließlich bin ich Teilhaber und als solcher auch verantwortlich für eventuelle Verluste) und demnach mit 15 Prozent (nach Halbeinkünfteverfahren) zu versteuern?
Als Zinserträge und demnach pauschal mit 25 Prozent zu versteuern?
Als normales Einkommen und demnach mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern?
Scheinbar handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, weil Du mit Deiner Einlage voll haftest. Eine Beteiligung am Vermögen (Gewinn+Verlust) unterstreicht die Gesellschafterstellung.
Einnahmen:
Da die Gesellschaft vermutlich noch reine Vermögensverwaltung betreibt, also noch nicht die (fließenden) Grenzen zur Gewerblichkeit überschreitet, erzielen die Gesellschafter Überschusseinkünfte (§23 EStG). Einnahmen sind der „Gewinn“ zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis (derzeitige Rechtslage).
Werbungskosten:
Schuldzinsen der GbR sind nur insoweit zum Abzug zuzulassen, als sie nicht auf deine Beteiligung entfallen. Umgekehrt gehören die Zinseinnahmen nicht zu Deinen Einkünften.
Beispiel:
„Darlehen“ B an A+B GbR: 100.000 bei 4% = 4.000 pro Jahr
Überschuss aus Börsenhandel (VKP-EKP) = 40.000
Beteiligung A an Gewinn+Verlust 75% = 30.000 - 3.000 Zins = 27.000
Beteiligung B an Gewinn+Verlust 25% = 10.000 - 0 Zins = 10.000
=> Feststellung der Einkünfte A=27.000 + B=10.000
=> weitere Einkünfte des B (Zinsen)=3.000
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Zinsaufwendungen in voller Höhe Ausgaben und Einnahmen sind, trotzdem ohne Gewähr.
Andernfalls korrespondierende Berücksichtigung von A=3.000+B=1.000 B=4.000
Wenn Du kein Miteigentum an den Wertpapieren o.ä. erhältst, sondern ausschließlich Geld gegen einen festen Betrag hingibst und diesen Betrag irgendwann garantiert zurückbekommst, bist Du kein „Teilhaber“.
Die Geldhingabe berechtigt nicht zu irgendeiner Beteiligung an Gewinn/ Verlust/ Vermögen und ist somit eine Kapitalanlage (Darlehen). Deine Einkünfte sind die Entgelte aus der Überlassung des Kapitals, also Zinsen = Einkünfte aus Kapitalvermögen §20 (1) Nr.7 EStG.