Bestimmung des Selbstbehalts bei und für Kindesunterhalt

wird die sogenannte 2te Miete, also die Endabrechnung des Vermieters, für die Bestimmung des Selbstbehalts mitberücksichtigt oder gilt einzig die Bruttomiete lt. Mietvertrag, sodaß letztere im Mietvertrag angepaßt werden müßte, wollte man auch den Selbstbehalt bedarfsgerecht ausrechnen lassen?