Hallo allerseits,
folgender Fall wird angenommen:
Ein (unverheiratetes) Paar mit Kleinkind hat sich wohnungsmäßig getrennt. Die Vaterschaft ist anerkannt. Beide haben das Sorgerecht.
Die Mutter verbietet dem „Wochenend-Vater“, sich in Beisein des Kindes mit langjährigen Freunden (z.B. einem Pärchen) zu treffen, da sie mit Diesen Meinungsverschiedenheiten hatte. Andere Gründe liegen nicht vor. Das Kind selber möchte dorthin und bildet hauptsächlich den Mittelpunkt/das Interesse des Treffens.
Muss der Vater das Verbot befolgen?
Michael
Nein, diesem Verbot muss nicht Folge geleistet werden.
- Bestimmt während dieser Zeit der Vater den
Aufenthaltsort und
- sind keine Gründe genant, warum das Kind „Schaden
nehmen könnte“.
Beispiel :
Vater will mit dem Kind in eine verrufene Kneipe um
dort zu „saufen“. Hier liegt hohe Gefahr vor und der
Umgang könnte „beendet werden“.
Man sollte sich aber überlegen,
ob es nicht weiteren Ärger mit
der Frau gibt, wenn „mann“ diese
provoziert.
Zumindestens eine Nachricht an das Jugendamt über diese
„Denkweise“ würde ich für ratsam halten. Dabei sollte
immer die Floskel fallen " Antrag auf Beratung ", denn
dann muß das JA sich zumindest äussern…