Bestimmungen beim Übersiedlungsgut für die Schweiz

Hallo, ich werde ab 1.12. eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten. Dafür habe ich erst einmal eine kleine Wohnung angemietet. Ich werde Ende November von meinem Vater und dem Nötigsten hin gefahren. Meine Wohnung in Deutschland behalte ich erst einmal. Erst wenn ich die Probezeit (3 Monate) überstanden habe möchte ich beide Wohnungen kündigen und mir eine größere in der Schweiz suchen und dann komplett umziehen, ca Mai/Juni.
Ich weiß ich muss mich beim Schweizer Zoll anmelden bzw. das Übersiedlungsgut. Jetzt meine Frage zum Formular 18.44 Übersiedlungsgut: Ist die Fahrt im November schon eine Wohnsitzverlegung oder eine Ausstattung einer Zweitwohnung? (weiß nicht genau was ich ankreuzen soll, da ich mich in Deutschland noch nicht abmelde). Wenn es eine Wohnsitzverlegung ist, muss ich Teileinfuhr ankreuzen: Wie lange hab ich dann Zeit? Laut Hinweise 18 Monate aber ich hab auch gelesen nur 6 Monate. wenn es eine Ausstattung einer Zweitwohnung ist (mit Kreuz Gesamteinfuhr), kann ich dann nach ca. 6 Monaten nochmal Übersiedlungsgut einführen und diesmal als Wohnsitzverlegung?

Hallo. Ehrlich gesagt: keine Ahnung. Aber melde dich doch mal hier: http://www.ezv.admin.ch/
da wirst du geholfen.
Gruss,
Frank

hallo schoggitörtli…

eindeutig ausstattung einer wohnung unter beibehaltung des wohnsitzes im ausland.

selbstverständlich kanns du dann bei kompletter übersiedlung den rest einführen (kreuzchen unter verlegung des wohnsitzes)!

infos bekommst du unter ezv.admin.ch, bfm.admin.ch und unter hallo-schweiz.ch

empfehlenswert ist auch der eintritt in die schweizer gewerkschaft (unia), wenn du länger bleibst. die helfen dir nicht nur zum schweizer arbeitsrecht, sondern auch bei migrations-, steuer- und sozialversicherungs- fragen.

grüssli…mitra

gruerzi und Hallo Schokkitörtli
sorry dazu kann ich dir leider garnüt sägge

liebe grüße us em Norde Stefan

Hallo Schokoladentorte

Du bsit es vielleicht von Deutschland nicht gewöhnt, aber in der Schweiz ist es üblich, dass die Beamten recht freundlich sind und weiterhelfen. Deine Fragen sind recht spezifisch, ich würde mich direkt an ein Zollamt wenden, am besten an das, wo Du dann einführen würdest. Du findest auch in der Bundesverwaltung in Bern, Finanzdepartement, Oberzolldirektion, Leute, die Dir helfen, einfach das Problem genau beschrieben.

Liebe Grüsse

Heinz

Hallo Schokotorte

ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, da ich mich in diesem Fall nicht auskenne. Ich war damals mit meinem gesamten Zeug übergesiedelt. Frage doch am besten direkt dort beim Zoll nach. Sie können dir da sicher weiterhelfen.

viel Erfolg!

Hallo zurück,
ich kenne mich mit den Zollformalitäten leider nicht aus, für uns hat das das Umzugsunternehmen gemacht und wir sind auch gleich komplett gezügelt.
Ich würde aber mit gesundem Menschenverstand es wie folgt machen:
wenn die Wohnung in der Schweiz eine Zweitwohnung ist, was ich so verstehe, wenn Sie in D angemeldet bleiben (als Hauptwohnsitz??)dann ist es auch Zügelgut für die Zweitwohnung. In Konsequenz bedeutet das aber evtl., dass Sie in D weiter Steuern zahlen müssen, weil der Hauptwohnsitz dort ist. Das wäre ja wenig schlau, also ist es evtl. besser, den Hauptwohnsitz nach CH zu verlegen, in D als 2. Wohnsitz gemeldet zu bleiben und nach der Probezeit diesen aufzugeben.
Noch ein Tip, es gibt eine tolle website, die mir mächtig beim Auswandern geholfen hat
www.hallo-schweiz.ch
Hoffe, das hilft weiter
Gruss Ute

Hallo, bei mir hat das mit den Formularen alles die Umzugsfirma gemacht und ich bin gleich komplett umgezogen. Ich würde mal bei hallo-schweiz.ch im Forum schauen. Da wird das Thema Umzug und Überführung von Umzugsgut häufig diskutiert.

Viele Grüsse
Gina

Hallo Schokoladentorte, erst mal Glückwunsch zu Deiner Entscheidung in die Schweiz zu gehen und dafür, dass Du eine Stelle bekommen hast. Die Einreisebestimmungen kenne ich nicht so genau. Aber mein Tipp ist auf eine Forumseite zu gehen, die für Einreisewillige für die Schweiz jede Menge Tipps auf Lager haben. Schau mal unter Auswandern in die Schweiz. Da wirst Du bestimmt fündig. Viel Glück und Erfolg dort. Schreibst Du mir wohin Du gehst?

Gruße Wiki

Hallo Reinhild,

Danke für deine Antwort. Ich hab mich schon auf diversen Seiten und Foren etwas schlau gemacht, aber meine Fragen sind etwas zu speziell. Ich habe gestern mal die schweizerische Eidgenossenschaft angeschrieben. Wenn die mir nicht weiterhelfen können kann ich mich auch direkt an den Schweizer Zoll melden.

Ich werde nach Schaffhausen ziehen.

Gruß Ramona

Das hängt genau wie in Deutschland auch davon ab,
wieviel Sachen du beim ersten Mal transportieren willst. Sieht es für den Zoll offensichtlich nach
einem Umzug aus ist es wichtig den schweizer Arbeitsvertrag vorlegen zu können, woraus die 3 Monatsfrist hervorgeht. Beim Zoll werden Sie dir dann
sagen, was sie gebrauchen.
Gruß aus Kölle
Susan

Hallo Ramona, Schaffhausen ist ein recht schönes Städtchen und nicht weit von der deutschen Grenze. Ich denke, man muss nicht alles auf Anhieb richtig machen und die Schweizer sind auch nur Menschen aber auch recht nette dazu. Ich würde die Vorbereitungen so laufen lassen und wie gewollt erst mal mit Sack und Pack ankommen. Wichtig ist an der Grenze den Nachweis einer Wohnung und einer Arbeit vorzuweisen. Ansonsten sehe ich da keine Schwierigkeiten. Schreib doch mal wie´s war.
Grüße von Wiki

Hallo Wiki, es gab überhaupt keine Probleme beim Zoll, die wollten nicht einmal die Liste mit den Sachen sehen, die ich später mitnehmen möchte. Die haben noch nicht einmal ins Auto gesehen.

Viele Grüße Ramona

Hallo Ramona, einen guten Start ins neue Arbeitsleben und viel Spaß in der Schweiz. Dir wird es gefallen, denn die Leute sind wie man es hier überall in Deutschland nur noch erwarten darf. Alles wird aus dem Herzen bestimmt und entschieden. Hier in D muss man immer erst mal Paragraphen lesen und dann nach langer Entscheidungsphase mit Absicherung aller Art dann doch anders handeln als man es gerne wollte. Wo die Schweizer ein zehnseiten langes Vorschriftenregister haben DIN A5!! ist bei uns gleich 25 Aktenordner mit Abhandlungen und Möglichkeiten beschrieben in Paragraphen und Aktenzeichen unterteilt…

Ich wünsche Dir viel Glück und alles Gute spüre jeden Tag wie einfach LEBEN sein kann… Deine Wiki

Hallo soweit ich weiss, musst du noch kein diesecktes Übersiedlungsgut angeben wen du in Deutschland deine Wohnung weiterhin behältst. Es sei denn du nimmst dir in der Schweiz ein erstwohnsitz und in deutschland dein zweit wohnsitz. Übersiedlungsgut bedeutet lediglich wenn du deine Kompletten Privaten Güter in die Schweiz schaffen willstEs geht darum Wo du für deine Sachen die Mehrwertsteuer bezahlt hast sonst könnte es gut sein das der Zoll dir alles zumindersten lauf ausgabe Zollvorschriften vom ca???.. August 2010 mit der Mehrwertsteuer der Schweiz behaftet. Daher dann auch der schöne zettel wo du von Vase bis Unterhoe alles angeben musst was du mit in die Schweiz eiführst…Achtung verkazfe von den Sachen nicht innerhalb von einem Halben bis jahr sonst begehst du in der Schweiz steuerhinterziehung denn du verkaufst produckte die keine schweizer mehrwertsteuer besitzen…

Hoffe konnte dir helfen aber habe schon lang nicht mehr auf Fachseiten nachgeschaut…

Kdeux84