Ich habe einen lieben Freund, der in der Schweiz wohnt. Er wurde vor einigen Jahren krank (Bandscheiben) verlor seinen Job und bekam zuerst kein Alu-Geld weil er diverse ärztliche Bescheinigungen heran schaffen mußte. Nach langer Zeit würde ihm ärztlicherseits 100% Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Nun sagt das Amt, er bekomme gar kein Geld weil sie (das Amt) dafür nicht zuständig sei. Es dreht sich hier immerhin um rund € 17.000 . Wo kann man sich da Recht holen? Für Anwalt kein Geld, gibts da Foren die die Schweiz betreffen? Bitte, wer was weiss bitte melden!!!
Bei der Kantonverwaltung nachfragen
Da ich nicht weiß, wie die Rechtslage in der Schweiz ist, kann ich dazu ncihts sagen. Allerdings: wenn sie ihn auf die Reise schicken, diverse Bescheinigungen und Atteste zu holen, dann werden die vielelicht doch für ihn zuständig sein. Immerhin hätten die ihm das vor dieser Odyssee mitteilen können. Aber sons ind halt die Ämter, Einzelschicksale interessieren sie nciht, sie perpetuieren sie nur…
Hallo,
kann hier leider nicht weiterhelfen
Gruß,
Micha
In diesem Fall ist die IV zuständig, das ist die Invalidenversicherung.
Arbeitslosengeld bekommt man nur wenn man die Anstellung verliert oder aufgibt, aber nicht wenn man invlide also arbeitsunfähig wird.
Bestimmt gibt es Interessengruppen, da kann ich aber nicht helfen. Normalerweise haben auch die Gewerkschaften eine Beratungsstelle.
Grüsse
Stephan
HALLO BANDERAS52
SORRY, ICH LEBE NICHT MEHR IN SWITZERLAND UND KANN DIR NICHT HELFEN.
GRUSS
HHLOTUS
Dafür ist die Arbeitlosenkasse wirklich nicht zuständig, da Dein Freund nicht arbeitsfähig ist ist er nicht vermittelbar und fällt nicht in diese Versicherung. Umfall- oder Krankenversicherung (je nach medizinischer Lage) sind dafür da - allenfalls die Invalidenversierung. Erkundigt Euch beim lezten Arbeitgeber, der ja zugunsten Deines Freundes eine Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung abgeschlossen hatte - diese sind anzugehen und dafür zuständig. Auch der behandelnde Arzt kann weiterhelfen.
Hallo Banderas52,
Wenn Ihr Freund Mitglied bei einer Gewerkschaft ist (z.B. unia) ist er da für Arbeitsrechtliche Fragen rechtsschutzversichert.
Gruss
Nicolas Esseiva
Das ist wahrscheinlich ein Fall für die SUVA. Allerdings würde ich mich beim Sozialamt der Wohngemeinde melden. Die können sicherlich sagen, an welcher Stelle er sich wenden muss!
Ich habe einen lieben Freund, der in der Schweiz wohnt. Er
wurde vor einigen Jahren krank (Bandscheiben) verlor seinen
Job und bekam zuerst kein Alu-Geld weil er diverse ärztliche
Bescheinigungen heran schaffen mußte. Nach langer Zeit würde
ihm ärztlicherseits 100% Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Nun
sagt das Amt, er bekomme gar kein Geld weil sie (das Amt)
dafür nicht zuständig sei. Es dreht sich hier immerhin um rund
€ 17.000 . Wo kann man sich da Recht holen? Für Anwalt kein
Geld, gibts da Foren die die Schweiz betreffen? Bitte, wer was
weiss bitte melden!!!
Ich habe einen lieben Freund, der in der Schweiz wohnt. Er
wurde vor einigen Jahren krank (Bandscheiben) verlor seinen
Job und bekam zuerst kein Alu-Geld weil er diverse ärztliche
Bescheinigungen heran schaffen mußte. Nach langer Zeit würde
ihm ärztlicherseits 100% Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Ich würde mich an die zuständige IV (Invaliden-Versicherung) wenden. Es wird allerdings nicht klar. ob Dein Freund Schweizer ist, in welchem Kanton er wohnt und mit welchem Amt er bisher zu tun hatte.
tut mir Leid, kann euch nicht weiterhelfen. Ich müsste mich selbst erkundigen, doch das könntet doch auch ihr tun, oder?
ciao
Stefan
Hallo Banderas52
Irgendwie weiss ich gar nicht, von was Du sprichst. Was meinst Du, mit Alu-Geld? Von was für einem Amt sprichst Du, das Geld sprechen sollte? Das klingt mir nach einem Fall für die IV (Invalidenversicherung, ich weiss nur, dass die meist sehr heikel sind, sich wenn immer möglich wehren, Geld zu geben. Ich weiss aber nicht, wie man sich da wehren kann. Sorry. Alles Gute Deinem Freund.
Die genauesten Informationen müßte ich mir von ihm holen, da ich ja auch nichts falsches wiedergeben möchte.
Ich weiß nur, daß er
1.um sein Arbeitslosengeld gekämpft hat,
2. mit immer neuen Forderungen nach Bescheinigungen und Formularen, Attesten usw. bombardiert wurde, ohne daß er dauerhafte,finanzielle Hilfe erhielt - und das über viele Monate,
3. vor kurzem das Gutachten erhielt, in dem er zu 100% arbeitsunfähig geschrieben wurde,
4. von dem Amt, wo er das Arbeitslosengeld beantragt hatte den Bescheid NACH dem Gutachten bekam, er hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld da zu 100% arbeitsunfähig. Das ist schon verständlich, aber wer bezahlt die vielen Monate von der Antragstellung bis zur Ablehnung - immerhin rund € 17.000,- ???
5. aktuell vorgestern nach Erhalt der Ablehnung einen schlimmen Nervenzusammenbruch erlitten hat und nun stationär behandelt werden muß!
Hier in D ist’s einfach: Prozesskostenhilfe beantragen und vom Anwalt beraten lassen - notfalls klagen. Hatte bis dato eine andere, durchaus positive Meinung von der Schweiz, aber das was da behördlich abgeht ist ja teilweise menschenverachtend…
Hallo!
Leider kann ich da keine Antwort geben. Da kenn ich mich nicht mit aus. SORRY! Alles Gute für deinen Freund!
Hallo,
tut mir Leid, da kann ich nicht helfen.
Am besten einen Fachanwalt für internationales Arbeitsrecht aufsuchen.
Viel Erfolg
wünscht
Crash
Hallo Banderas52
Wirklich kompetent für diese Fragen bin ich wohl nicht. Ich weiss, das ist immer eine sehr komplizierte Sache, da keine Kasse zahlen will, zuständig sein will. Ich müsste mich auch intensiver damit befassen. Aber hier ein paar Links:
http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitslosig…
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/ahviv/artik…
http://www.ahv-iv.info/
Der Beobachter und der ktipp sind sicher auch gute Adressen, vielleicht findest Du da noch weitere Infos zum Thema.
Dann die offiziellen Stellen:
Bundesamt für Sozialversicherung: http://www.bsv.admin.ch/
http://www.ausgleichskasse.ch/portal/index.asp
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV): http://www.ahv-iv.info/
Ich habe eine Rechtschutzversicherung, wo ich in solchen Fällen mit Hilfe eines Anwaltes auch um mein Recht kämpfen könnte. Hat Dein Kollege auch eine solche Versicherung. Ansonsten wird es glaube ich teuer.
Ich hoffe sehr, dass ich Dir / Euch ein wenig weiter helfen konnte. Das wichtigste ist wohl, hartnäckig zu sein.
Herzlichen Gruss
Blumenanne
Hallo
Ich bin kein Fachmann für dieses Gebiet aber wenn er 100% arbeitsunfähig ist, dann wäre die IV (Invalidenversicherung) dafür zuständig.
Gruss
Gruerzi wohl,
das hört sich ja garnicht gut an
leider kann ich ihnen zu dieser Sache garnüt
sagen.
liebe grüße und gute Besserung
Stefan
iv?
Ich werde die Hinweise auf evtl. Möglichkeiten weiterleiten, und danke ALLEN für die Bemühungen.
DANKE
iv?