Hallo wir sind als Flammkuchenbäcker eingeladen in die Schweiz, um dort im Tessin auf einer Geburtstags-Party Flammkuchen für ca 40 Gäste zu machen.Was muß ich beachten beim Zoll usw.Ich bringe aus Deutschland
2 Gebrauchte Öfen mit und ca.für 300.-€ Ware wie Flammkuchenböden,Rahm,Speck,Lauch,Käse usw.Für Eure Antworten bin ich sehr Dankbar.
Euer Flammkuchenbäcker
Uwe Schneider
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Solange es sich um eine private Einladung handelt, gibt es m.W. kein Problem. Wenn es sich aber um eine gewerbliche Sache handelt, würde ich mal bei der Industrie-u.Handelskammer nachfragen.