Hallo zusammen,
folgende Annahme:
Ein sehr zuverlässiger Mitarbeiter kündigt sein Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen, aus Rücksicht auf den AG sogar noch Wochen vor eigentlicher Frist um diesen nicht in der Urlaubszeit hängen zu lassen und ihm genug Zeit für Ersatzsuche zu geben.
Der MA hat einen Dienstwagen (Servicetechniker mit 70 % Auswärtseinsätzen), der auf für die Privatnutzung ist und monatlich auf dem Gehaltszettel versteuert ist.
Das Kind des MA wird nun krank und darf für einige Tage die Kita nicht besuchen (hoch ansteckende Virusinfektion), die Ehefrau ist ebenfalls berufstätig und kann im Betrieb nicht fehlen (Urlaubszeit, Vertretung für das Arbeitsgebiet einer gegangenen Kollegin, laufende Bewerbung auf Arbeitszeitaufstockung…).
Der Ehemann informiert seinen Vorgesetzten samstags nach Besuch beim Kinderärztlichen Notdienst, dass er aufgrund Kindeserkrankung vorauss. bis einschl. Dienstag zuhause bleiben und hierfür die gesetzlich geregelten Kinderkranktage nehmen wird. Aufgrund seiner sehr häufigen berufsbedingten Abwesenheiten wäre sonst immer seine berufstätige Frau bei Kindeserkrankung zuhause geblieben.
Der Vorgesetzte droht ihm nun wegen Arbeitsverweigerung und mit Dienstwagenentzug bis Arbeitszeitende (noch 3 Wochen) sowie mit Zwangsbeurlaubung (hat ja noch genügend Urlaubstage).
Wäre so etwas rechtlich überhaupt zulässig?
Danke + Gruß,
S.
(sollte hier jmd der Meinung sein, dass der MA doch einfach seinen Urlaub dafür nehmen sollte, müsste man die Annahme dieses Vorfalls dahingehend ergänzen, dass der MA immer sehr zuverlässig war und auch in seiner sehr knappen Freizeit oft Erledigungen für die Firma gemacht und immer Bereitschaft gezeigt hatte, auch mal an Feiertagen oder Wochenenden zu arbeiten).