'Bestrafung' für Kindesbetreuung

Hallo zusammen,

folgende Annahme:
Ein sehr zuverlässiger Mitarbeiter kündigt sein Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen, aus Rücksicht auf den AG sogar noch Wochen vor eigentlicher Frist um diesen nicht in der Urlaubszeit hängen zu lassen und ihm genug Zeit für Ersatzsuche zu geben.

Der MA hat einen Dienstwagen (Servicetechniker mit 70 % Auswärtseinsätzen), der auf für die Privatnutzung ist und monatlich auf dem Gehaltszettel versteuert ist.

Das Kind des MA wird nun krank und darf für einige Tage die Kita nicht besuchen (hoch ansteckende Virusinfektion), die Ehefrau ist ebenfalls berufstätig und kann im Betrieb nicht fehlen (Urlaubszeit, Vertretung für das Arbeitsgebiet einer gegangenen Kollegin, laufende Bewerbung auf Arbeitszeitaufstockung…).
Der Ehemann informiert seinen Vorgesetzten samstags nach Besuch beim Kinderärztlichen Notdienst, dass er aufgrund Kindeserkrankung vorauss. bis einschl. Dienstag zuhause bleiben und hierfür die gesetzlich geregelten Kinderkranktage nehmen wird. Aufgrund seiner sehr häufigen berufsbedingten Abwesenheiten wäre sonst immer seine berufstätige Frau bei Kindeserkrankung zuhause geblieben.
Der Vorgesetzte droht ihm nun wegen Arbeitsverweigerung und mit Dienstwagenentzug bis Arbeitszeitende (noch 3 Wochen) sowie mit Zwangsbeurlaubung (hat ja noch genügend Urlaubstage).
Wäre so etwas rechtlich überhaupt zulässig?

Danke + Gruß,
S.

(sollte hier jmd der Meinung sein, dass der MA doch einfach seinen Urlaub dafür nehmen sollte, müsste man die Annahme dieses Vorfalls dahingehend ergänzen, dass der MA immer sehr zuverlässig war und auch in seiner sehr knappen Freizeit oft Erledigungen für die Firma gemacht und immer Bereitschaft gezeigt hatte, auch mal an Feiertagen oder Wochenenden zu arbeiten).

Hallo,

bekommt der Arbeitnehmer vom Kinderarzt ein Attest/ eine Krankschreibung für’s Kind, das er beim Arbeitgeber vorlegen kann? In dem Fall kann der Arbeitgeber gar nichts machen.

LG Barbara

Hallo Barbara,

ja, die bekommt er. Der Kinderärztliche Notdienst konnte keine ausstellen, hat aber auf den Kinderarzt verwiesen, bei dem man am Montag eine abholen soll. In dem Bericht an den KiA steht die Krankheit auch drin.

LG
Sonja

Aha?
Hi!

In dem Fall kann der Arbeitgeber gar nichts machen.

Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter also nicht unwiderruflich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung seines Resturlaubs freistellen?

Dann muss sich da wohl etwas geändert haben, was an mir vorbei gegangen ist …

Gruß
Guido

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Hallo Sonja,

Deine Schilderung kommt mir spanisch vor!

Wenn eine hoch ansteckende Virusinfektion vorliegt, müsste
vermutlich jeder Arzt, auch Notarzt für eine Quarantäne des Kindes, wie auch der Familie sorgen.

Also dürfte auch die Mutter ihrer Arbeit nicht nachgehen.

Gruß Merger

Hallo,

Der Vorgesetzte droht ihm nun wegen Arbeitsverweigerung

Unter der Annahme, dass ein Atest vorliegt und die 10 Tage für das Kind noch nicht ausgeschöpft wurden, ist das haltlos.

und
mit Dienstwagenentzug bis Arbeitszeitende (noch 3 Wochen)

Je nach Arbeitsvertrag kann das machbar sein.

sowie mit Zwangsbeurlaubung (hat ja noch genügend
Urlaubstage).

Da kein Recht besteht, sich die Urlaubstage auszahlen zu lassen (sofern diese genommen werden können), blüht Ihm das sowieso.

Beurlaubung (in der Menge der vorhandenen Urlaubstage) oder bezahlte Freistellung bis Kündigungstermin?

Wäre so etwas rechtlich überhaupt zulässig?

Bis auf den Vorwurf der Arbeitsverweigerung (mit welchen Konsequenzen eigentlich?) scheint das alles OK.

MfG Frank

Hallo Merger,

die Mutter muss auf das vertrauen, wass der KiA ihr sagt…
das Kind in diesem fiktiven fall leidet an einer hochansteckenden virusinfektion, die sich hand-fuß-mund nennt… ein heutiger anruf in der kita hat ergeben, dass zwischenzeitlich 4 weitere kinder erkrankt sind.
noch fühlen sich die fiktiven eltern gesund…

gruß,
sonja

…übrigens kam heute früh der fiktive anruf des AG, dass der AN sein fahrzeug für die zeit des unbezahlten urlaubs (der ihm für die betreuungszeit seines kindes eingetragen ist) abgeben muss. denn immerhin sei das auto ja bestandteil des gehalts und unbezahlter urlaub ist ja nun mal OHNE gehalt… dem fiktiven AG war es in diesem fiktiven falle auch egal, wie der AN, der ja aufgrund fehlender betreuungsmöglichkeit sein kind zum autoabgeben mitnehmen müsste, mit diesem kranken kind danach wieder nachhause kommt.

aber natürlich alles rein fiktiv…

grüße,
S.

Hallo Merger,

Deine Schilderung kommt mir spanisch vor!

Wenn eine hoch ansteckende Virusinfektion vorliegt, müsste
vermutlich jeder Arzt, auch Notarzt für eine Quarantäne des
Kindes, wie auch der Familie sorgen.

das können auch einfach nur Windpocken sein. Das Kind darf damit auf keinen Fall in eine Betreuungseinrichtung gebracht werden.

Also dürfte auch die Mutter ihrer Arbeit nicht nachgehen.

Wenn die Mutter schon Windpocken hatte, könnte sie die Viren nicht mehr so leicht übertragen.

Gruß, Karin

Ganz ehrlich?

Ich finds zwar assozial aber rechtlich kann ihm das auch egal sein.

Gruss HighQ

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