Howdy,
eröffnen wir mal eine nette Diskussion:
Bei den derzeitigen Abmahnwellen stellt sich für mich immer wieder die Frage, was in Deutschland eigentlich notwendig ist, damit derartige Anwälte aus dem Verkehr gezogen werden. Für mich geht es in diesem, wie auch in einigen Fällen vorher, eben nicht um das legale Vertreten der Interessen der Urheberrechtsbesitzer, sondern um vorsätzliche Abzocke, bei denen durch „Tricks“ die offensichtliche Unwissenheit sowohl der Abgemahnten als auch einiger deutscher Richter ausgenutzt wird.
Was muss also getan werden dass so ein Anwalt
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der offensichtlich massenhaft gegen deutsches Recht verstoesst, um widerrechtlich an Benutzeradressen zu kommen
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ggf. sogar mit anderen die abgemahnten Verstösse selbst durch technische Tricks verursacht hat und aufgrund des Materials insbesondere auch die Nutzer schaedigt, die die Angelegenheit durch Zahlung schnell vom Tisch haben wollen (hier also „gemeinsamer, bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug“ wie bereits von „von Rüden“ angezeigt)
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danach noch eine weitere Kanzlei mit der Ausfuehrung darauf bezogener und selbst für absolute Laien (also auch für die RA in der Kanzlei) erkennbarer, rechtswidriger Abmahnungen beauftragt
einer gerechten Strafe (ohne Bewährung versteht sich, weil ja zumindestens Herr RA. S. aus B. da ja schon vorbelastet ist) zugeführt wird und ein Berufsverbot erhält?
Zusatzfragen: Warum müssen deutsche Richter nicht die notwendige Qualifikation (ggf. in Form eines entsprechenden Gutachters) nachweisen, sofern sie ueber etwas urteilen, von dem sie eigentlich nicht den blassesten Schimmer haben?
Warum gibt es eigentlich noch kein „Grundsatzurteil“ zum Thema Streaming?
Ich bin auf Eure Meinungen gespannt 
Gruss
E.