Bestrafung von Anwälten bei klar rechtswidrigem Verhalten

Howdy,

eröffnen wir mal eine nette Diskussion:

Bei den derzeitigen Abmahnwellen stellt sich für mich immer wieder die Frage, was in Deutschland eigentlich notwendig ist, damit derartige Anwälte aus dem Verkehr gezogen werden. Für mich geht es in diesem, wie auch in einigen Fällen vorher, eben nicht um das legale Vertreten der Interessen der Urheberrechtsbesitzer, sondern um vorsätzliche Abzocke, bei denen durch „Tricks“ die offensichtliche Unwissenheit sowohl der Abgemahnten als auch einiger deutscher Richter ausgenutzt wird.

Was muss also getan werden dass so ein Anwalt

  • der offensichtlich massenhaft gegen deutsches Recht verstoesst, um widerrechtlich an Benutzeradressen zu kommen

  • ggf. sogar mit anderen die abgemahnten Verstösse selbst durch technische Tricks verursacht hat und aufgrund des Materials insbesondere auch die Nutzer schaedigt, die die Angelegenheit durch Zahlung schnell vom Tisch haben wollen (hier also „gemeinsamer, bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug“ wie bereits von „von Rüden“ angezeigt)

  • danach noch eine weitere Kanzlei mit der Ausfuehrung darauf bezogener und selbst für absolute Laien (also auch für die RA in der Kanzlei) erkennbarer, rechtswidriger Abmahnungen beauftragt 

einer gerechten Strafe (ohne Bewährung versteht sich, weil ja zumindestens Herr RA. S. aus B. da ja schon vorbelastet ist) zugeführt wird und ein Berufsverbot erhält?

Zusatzfragen: Warum müssen deutsche Richter nicht die notwendige Qualifikation (ggf. in Form eines entsprechenden Gutachters) nachweisen, sofern sie ueber etwas urteilen, von dem sie eigentlich nicht den blassesten Schimmer haben? 

Warum gibt es eigentlich noch kein „Grundsatzurteil“ zum Thema Streaming?

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt :smile:

Gruss
E.

Hallo

  • der offensichtlich massenhaft gegen deutsches Recht
    verstoesst, um widerrechtlich an Benutzeradressen zu kommen

In einem Rechtsstaat ist „offensichtlich“ nicht genug, man muss beweisen, dass der Anwalt von einem rechtswidrigen Verhalten wusste.

  • ggf. sogar mit anderen die abgemahnten Verstösse selbst
    durch technische Tricks verursacht hat und aufgrund des
    Materials insbesondere auch die Nutzer schaedigt, die die
    Angelegenheit durch Zahlung schnell vom Tisch haben wollen
    (hier also „gemeinsamer, bandenmäßiger und gewerbsmäßiger
    Betrug“ wie bereits von „von Rüden“ angezeigt)

Du unterstellst, dass die Anwälte diese Betrugssschiene aufgezogen haben, auch das muss bewiesen werden, ein „ggf.“ reicht nicht als Urteilsgrund.

  • danach noch eine weitere Kanzlei mit der Ausfuehrung darauf
    bezogener und selbst für absolute Laien (also auch für die RA
    in der Kanzlei) erkennbarer, rechtswidriger Abmahnungen
    beauftragt 

A) ist das nicht unbedingt klar, und b) muss auch das bewiesen werden.

einer gerechten Strafe (ohne Bewährung versteht sich, weil ja
zumindestens Herr RA. S. aus B. da ja schon vorbelastet ist)
zugeführt wird und ein Berufsverbot erhält?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist rechtskräftig verurteilt?

Warum gibt es eigentlich noch kein „Grundsatzurteil“ zum Thema
Streaming?

Warum sollte es? Es hat ja nicht mal ein Dorfgericht darüber entschieden, warum sollte sich ein „Grundsatzgericht“ damit beschäftigen.

Nicht missverstehen, ich halte das ganze auch für eine heftige Sache, speziell die Konstellation von Scheinfirmen, die als 1€ UGs gegründet werden und dann einfach Pleite gehen/aufgelöst werden. Aber glaubst du nicht auch, das gerade halbseidene Anwälte ziemlich gut wissen, was sie machen dürfen und gegebenfalls immer jemand anderen Schuldigen präsentieren können?

In diesem Fall hat wahrscheinlich nur der Gutachter schlechte Karten (obwohl man die Gutachten wohl erst im Detail anschauen müste, vielleicht wurde ja so geschickt umschrieben, das man auf den ersten Blick an Tauschbörse denkt, diese aber nie explizit erwähnt wurde), und der Strohman der Schweizer Rechteinhaber.

Und letztendlich weiss im Moment eh keiner etwas genaues, das sind alles Spekulationen und bruchstückhafte Informationen der Beteiligten.

Grüße,
.L

Hallo

damit derartige Anwälte aus dem Verkehr gezogen werden.

So etwas gibt es durchaus: http://archiv.twoday.net/stories/572464138/ (wenn auch „nur“ mit Geldstrafe)

mfg M.L.

Moin auch,

In einem Rechtsstaat ist „offensichtlich“ nicht genug, man
muss beweisen, dass der Anwalt von einem rechtswidrigen
Verhalten wusste.

Bitte? Es heisst doch immer, Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Du unterstellst, dass die Anwälte diese Betrugssschiene
aufgezogen haben, auch das muss bewiesen werden, ein „ggf.“
reicht nicht als Urteilsgrund.

Derspringende Punkt ist doch nicht die Abmahnung an sich, sondern die Tatsache, dass die Kanzlei sich die IP-Adressen besorgt hat. Und ob das legal war ist nicht erwiesen.

Ralph

In einem Rechtsstaat ist „offensichtlich“ nicht genug, man
muss beweisen, dass der Anwalt von einem rechtswidrigen
Verhalten wusste.

Bitte? Es heisst doch immer, Dummheit schützt vor Strafe
nicht.

Wie meinen? In welchem § steht das?
Wenn ich behaupte das Willi mir das Auto geklaut hat, und ein Anwalt soll alles mögliche versuchen, das Auto wiederzubekommen, dann bin ich dran wenn das gelogen war, nicht der Anwalt.

Du unterstellst, dass die Anwälte diese Betrugssschiene
aufgezogen haben, auch das muss bewiesen werden, ein „ggf.“
reicht nicht als Urteilsgrund.

Derspringende Punkt ist doch nicht die Abmahnung an sich,
sondern die Tatsache, dass die Kanzlei sich die IP-Adressen
besorgt hat. Und ob das legal war ist nicht erwiesen.

Die Kanzlei hat sich nicht die Adressen besorgt. Das war der Rechteinhaber zusammen mit einer IT-Firma + Gutachter. Den Antrag ans Gericht hat auch nicht der abmahnende Anwalt gestellt, sondern ein anderer Anwalt. Wen genau wolltest du nochmal bestrafen? Und ist die Illegalität beweisbar?

Grüße,
.L

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Wenn ich behaupte das Willi mir das Auto geklaut hat, und ein
Anwalt soll alles mögliche versuchen, das Auto
wiederzubekommen, dann bin ich dran wenn das gelogen war,
nicht der Anwalt.

Das meinte ich nicht. nach meinem Verständnis hatten die Anwälte in ihrem namen beantragt, die Besitzer der IP-Adressen zu bekommen. Wenn das illegal war, ist es egal, ob die Anwälte wussten ob es illegal war oder nicht.

Die Kanzlei hat sich nicht die Adressen besorgt. Das war der
Rechteinhaber zusammen mit einer IT-Firma + Gutachter.

und das hatte ich eben falsch verstanden.

Ralph