Die Aussage verwundert mich von einem Fachmann.
Na ja, genau genommen bin ich gerade ein Referendar, der gerade im zweiten Examen versagt.
Wenn ich
morgen meine unumstösslichen Beweise vorlege, durch Fachleute
nachprüfbar, das die Verbrechen alles nur
Gedankenmanipulationen vom CIA, Aliens oder sonstwas waren,
ist das keine Volksverhetzung, und meiner Ansicht auch nicht
strafbar. Details zum Beispiel über die Höhe der Opfer wurde
ja früher mehrfach in Fachkreisen diskutiert und korrigiert,
eine wissenschaftliche Abhandlung über das Thema sollte also
erlaubt sein.
Wenn du meinst… Ich habe eher den Eindruck, dass, weil ja bereits alles als erwiesen gilt, Gegenbeweise nicht mehr gefragt sind. Gut, da es die wohl eh nicht gibt, werden wir es nie erfahren.
Das bleibt ihm unbenommen. Er muss nur akzeptieren, das er mit
seiner Meinung so ziemlich alleine darsteht, es überwältigende
Beweise für das Gegenteil gibt und er, sofern er seine
Ansicht, seinen Glauben öffentlich äussert, unter den
Paragraphen fällt.
Eben. Und Letzteres stört mich.
Und schließlich sollte man sich auch fragen, was eigentlich
schlimmer ist: Jemand, der sagt, es habe die Gaskammern nicht
gegeben, oder jemand, der diese Gaskammern lobt und wieder
einführen möchte.
?
!
Es gibt Leute, die sagen:
„Es gab keine Gaskammer.“
Es gibt aber auch Leute, die sagen:
„Es gab Gaskammern, und man sollte sie wieder einführen.“ Vertreter einiger Organisationen, die hier freilich verboten sind, WOLLEN sie sogar wieder einführen. Die leugnen nicht, sondern heißen gut.
Ich finde die gesetzliche Regelung nicht richtig. Und ich
finde sie verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Auf einem
Das zu kommentieren traue ich mir nicht zu, halte aber
durchaus möglich, das deine verfassungsrechtlichen Bedenken
korrekt sind.
Das BVerfG sieht es offenbar anders. Im Grunde muss man sich zwei Fragen stellen: Inwieweit sind Tatsachen(!)behauptungen von der Meinungs(!)freiheit gedeckt? Und: Wenn sie gedeckt sind, wieso kann es Einschränkungen bei unwahren Tatsachenbehauptungen geben, obwohl das Grundgesetz keine Einschränkungen dieser Art vorsieht?
Meiner Ansicht nach geht es doch genau darum, um
Volksverhetzung. Der Gesetzgeber hat es sich nur einfach
gemacht, einen bestimmtes Thema explizit zu nennen. So werden
ellenlange Verhandlungen vermieden, und die dann aufkommende
Medienpräsenz wird vermieden.
Tja, und ich finde halt weiterhin, dass eine Äußerung als solche, die nur eine Tatsachenbehauptung oder nur eine Ansicht darstellt, niemals strafbar sein darf; dass eine damit einhergehende Volksverhetzung unter Strafe stehen muss, versteht sich von selbst. Vermutlich sind die Ergebnisse meist dieselben, denn es sind ja wohl (nur?) Hetzer, die die Gaskammern leugnen.
Es ist daher auch nicht unbedingt das erste, was ich abgeschafft wissen möchte. Da finde ich es schon viel eigenartiger, dass die Einfuhr pornografischer Schriften unter Strafe steht…
Levay