Hallo Steve,
erstmal bitte ruhig bleiben. Zweitens mal lieber vor der eigenen Haustür kehren. § 166 Abs. 1 besagt: Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Erst Absatz 2 richtet sich gegen die Beschimpfung der Kirche als Institution. Beides wird geahndet, was in beiden Fällen absurd ist. Denn es wird auch niemand verurteilt, wenn er „Scheiß HSV“ ruft. Auch nicht, wenn er den Weihnachtsmann beleidigt.
Drittens, und das ist hier wohl entscheidend, geht es hier nicht um Gotteslästerung. Zwar habe ich dieses Thema angesprochen, allerdings nur als Beispiel für Eingriffe in die Meinungsfreiheit, die tatsächlich sehr bedenklich sind, weil sie etwas so unbestimmtes und unsicheres wie „Religion“ oder „religiöse Gefühle“ schützen und jedermann ja ausdrücklich das Recht besitzt, diese Dinge abzulehnen. Ein Recht, Unwahrheiten zu verbreiten, gibt es dagegen nicht. Denn die Meinungsfreiheit verfolgt das Ziel, die Meinungsbildung zu fördern und insofern mehrere (potenziell richtige) Ansichten zuzulassen, damit jeder sich ein eigenes Bild verschaffen kann. Die Verbreitung von geschichtlichen Behauptungen, die nachweislich und ohne jeglichen Zweifel unwahr sind, fördert jedoch nicht die Meinungsbildung, sondern gefährdet diese (vgl. sinngemäß BVerfG, 1 BvR 23/94).
Mir ging es auch nicht darum, eine Diskussion um die strafrechtliche Relevanz der Holocaustleugnung abzuwürgen. Wenn ihr meint, die Holocaustleugnung müsse nicht generell unter Strafe gestellt werden, dann darf man diese Ansicht sicherlich vertreten. Inhaltlich bin ich anderer Meinung. Vor allem ist es auffällig, dass viele andere Grundrechtsverletzungen offenbar niemanden ernsthaft interessieren. Wenn es aber um die Meinungsfreiheit des Holocaustleugners geht, seid ihr alle da und (ich gebe zu, dass es mich nicht kaltlässt) vergebt hier Sterne als wäre Levay wolkenloser Nachthimmel. Ein Beispiel: Unter Jubel von Islamisten verletzen deutsche Polizisten widerrechtlich das Grundrecht eines Studenten auf Unverletzbarkeit der Wohnung und auf Meinungsfreiheit: /t/polizei-stuermt-wohnung-und-haengt-israelfahne-ab…
Gruß
Ultra