Bestrittene Insolvenzforderungen

A ist insolvent geworden (Handwerker).
B kauft von A mit Einverständnis der Gläubiger und des Insolvenzverwalters eine Wohnung.

A zahlt aber einen Teil der Gebühren für Grundbucheintrag und Notarin nicht.
B muss sie zunächst übernehmen und stellt diese Forderungen an den Insolvenzverwalter. (Es geht insgesamt um 160 EUR)
Jetzt erfährt er vom Amtsgericht, dass diese Insolvenzforderungen „bestritten“ sind.

Was bedeutet das? Und was nun?

Gruß JoKu

B muss sie zunächst übernehmen und stellt diese Forderungen an
den Insolvenzverwalter. (Es geht insgesamt um 160 EUR)
Jetzt erfährt er vom Amtsgericht, dass diese
Insolvenzforderungen „bestritten“ sind.

Hallo,

ist es nicht so, dass der Käufer die Gerichts- und Notarkosten übernehmen muss. Den § aus dem BGB nicht gerade zur Hand.

Christian.

Hallo,
ist es nicht so, dass der Käufer die Gerichts- und Notarkosten
übernehmen muss. Den § aus dem BGB nicht gerade zur Hand.
Christian.

Bei einem Kauf ist es in der Regel (oder sogar immer) so. Hier hat aber der Verkäufer das Löschen seiner Grundschuld nicht bezahlt.

Ach ja, Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft, zu der die verkaufte Eigentumswohnung gehört, bestehen auch noch.

Gruß JoKu

Abend,

Bei einem Kauf ist es in der Regel (oder sogar immer) so. Hier
hat aber der Verkäufer das Löschen seiner Grundschuld nicht
bezahlt.

nachweisen und beim Insolvenzverwalter einfordern.

Ach ja, Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft, zu der
die verkaufte Eigentumswohnung gehört, bestehen auch noch.

selber schuld, wenn man beim Verwalter dies vorher nicht abfragt. Sonst hätte man den Kaufpreis reduzieren können.

Christian

nachweisen und beim Insolvenzverwalter einfordern.

Sie sind bereits durch Belege gegenüber dem Insolvenzverwalter nachgewiesen.
Aber laut Gericht sind die Insolvenzforderungen von ihm „bestritten“.

JoKu

Masseverbindlichkeit?
Hallo!

Also ich kann dir die Frage auch nicht beantworten, bezweifle aber, dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt. Da diese nämlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist müsste es eine Masseverbindlichkeit sein.

Gruß
Tom