A ist insolvent geworden (Handwerker).
B kauft von A mit Einverständnis der Gläubiger und des Insolvenzverwalters eine Wohnung.
A zahlt aber einen Teil der Gebühren für Grundbucheintrag und Notarin nicht.
B muss sie zunächst übernehmen und stellt diese Forderungen an den Insolvenzverwalter. (Es geht insgesamt um 160 EUR)
Jetzt erfährt er vom Amtsgericht, dass diese Insolvenzforderungen „bestritten“ sind.
B muss sie zunächst übernehmen und stellt diese Forderungen an
den Insolvenzverwalter. (Es geht insgesamt um 160 EUR)
Jetzt erfährt er vom Amtsgericht, dass diese
Insolvenzforderungen „bestritten“ sind.
Hallo,
ist es nicht so, dass der Käufer die Gerichts- und Notarkosten übernehmen muss. Den § aus dem BGB nicht gerade zur Hand.
Also ich kann dir die Frage auch nicht beantworten, bezweifle aber, dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt. Da diese nämlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist müsste es eine Masseverbindlichkeit sein.