wenn eine person nach einem bewegten leben in den ruhestand geht und folgende rentenzahlungen (p.a.) erhält:
aus
€ 2.086 österreich
€ 876 schweiz
€ 996 schweden
€ 720 eigene rente
€ 10.404 witwenrente
€ 2.328 firmen-witwenrente
wie würde das dann steuerlich betrachtet werden? sind da überhaupt steuern fällig? ab welchem betrag und wie hoch wären die dann ca.?
können krankenkassenbeiträge und/oder werbungskosten abgezogen werden?
Im ersten Schritt wäre zu prüfen, wo der Rentner denn nun seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Dieser steuerliche Wohnsitz stimmt zwar in vielen Fällen mit dem polizeilichen Wohnsitz überein, weicht aber in einigen Fällen auch davon ab.
Wenn der Wohnsitz (für steuerliche Fragen reicht es, den Staat zu kennen) bekannt ist, können weitere Nachfragen z.B. zu den DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gestellt werden.
Und zur Vorabinfo: Sollte unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, dürften die ausländischen Renten wohl grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt (was das ist kann im Archiv oder bei wikipedia nachgelesen werden) unterliegen. Lediglich wenn eine Besteuerung im Ausland nicht nachgewiesen werden kann, dürften die Beträge in Deutschland voll als Einnahmen bei den „Sonstigen Einkünften“ anzurechnen sein.
Nach Klärung der ersten Frage zu diesem Thema mehr.