Vielleicht nerve ich, vielleicht auch nicht. Möglicherweise ist sogar eine Antwort hier im Forum irgendwo, aber ich fand nichts.
Wie ihr unten seht, möchte ich nach Erreichen meines (Un)ruhestandes Brötchen auf einigen HV’s verspeisen.
Ich besitze bereits diverse Aktien, ahbe mich aber wegen HV Besuchen noch nie schlau gemacht und weiss jetzt nicht, ob nur ich auf die HV gehen darf (als Depot und damit Aktienbesitzer) oder ob ich auch meine Frau mitnehmen darf, die nicht namentlich als Aktienbesitzerin genannt ist.
Andererseits leben meine Frau und ich in einer Zugewinngemeinschaft, und alles was seit Beginn unsrere Ehe in unseren Besitz gekommen ist, gehört uns dann ja beiden zu gleichen Teilen - also auch die Aktien -oder ?
Wer kann mir sagen, ob unter diesen Umständen wir beide jederzeit eine Eintrittskarte für HV’s erhalten ?
Schon jetzt ist euch unser Dank gewiss, und wir werden an euch denkend ein weiteres Brötchen verspeisen.
ye olde - bald Rentier und dann genannt Rudolf (the red nosed reindeer)
oder ob ich auch meine Frau mitnehmen darf, die nicht
namentlich als Aktienbesitzerin genannt ist.
Du kannst Dir von Deiner Bank problemlos eine zweite Eintrittskarte erstellen lassen. Normalerweise bekommst Du vor der HV ja Post von Deiner Bank. Dort ist regelmäßig ein feld für die Anzahl der gewünschten Eintrittskarten.
Ob es da mengenmäßige Beschränkungen gibt, weiß ich nicht. Drei Leute gingen auf jeden Fall schon mal.
Du kannst Dir von Deiner Bank problemlos eine zweite
Eintrittskarte erstellen lassen. Normalerweise bekommst Du vor
der HV ja Post von Deiner Bank. Dort ist regelmäßig ein feld
für die Anzahl der gewünschten Eintrittskarten.
Christian
und nochmals Danke., Christian.
Du hast recht, das habe ich ganz vergessen, dass diese Möglichkeit angeboten wird. Ich vermute, dass ich deshaln problemlos mit Ehefrau gehen darf.