Hallo Forum,
darf ein Arbeitgeber, der von seinen Angestellten fordert einmal täglich eine Website aufzurufen, das Aufrufen der Website kontrollieren…
a) ohne das Wissen der Angestellten,
b) nach vorheriger Ankündigung für einen speziellen Fall und
c) nach vorheriger allgemeiner Ankündigung solcher Kontrollen?
Die Website wäre nur über einen persönlichen Zugang, mit Anmeldename und Passwort, erreichbar.
Mit freundlichem Gruß
Coldangel