Hallo, habe mal eine Frage…
Mein Mieter hat übers Wochenende Besuch empfangen aber er selbst ist übers Wochenende nicht da…muss ich das als Vermieter dulden???
ja natürlich
kappe Anwort: Ja
Der Mieter ist Besitzer der Wohnung, nicht der Eigentümer (oder andersherum, ist juristisch gemeint).
Besuch gehört zur freien Entfaltung des Mieters in seinem Leben. Dies ist nur geregelt, ab wann der Besuch sozusagen ein Mitbewohner wird und entsprechend Mieter werden muss oder angemeldet oder Nebenkosten zahlen.
Aber ob der Mieter jederzeit anwesend sein muss, wenn er Besuch hat, ist kaum gerichtlich zu klären oder?
Letztlich sollte sich der Vermieter eher fragen, warum er etwas gegen einen Besuch hat, wenn der Mieter nicht anwesend ist.
Etwas Anderes wäre es vielleicht, wenn es sich um eine Wohnraumüberlassung handelte, also ein vorübergehendes „Anmieten“, aber das scheint wohl hier nicht unbedingt der Fall zu sein. Und selbst wenn, wäre das ohne besonderen Aufwand zweifelsfrei zu beweisen?
Mein Rat: Nicht nur dulden, sondern akzeptieren, dass der Mieter über seine Besucher, über die Wohnung und deren Nutzung recht frei entscheiden darf.
Kleiner Hoffnungsschimmer: Für Schäden etc. von Besuchern muss der Mieter aufkommen, verantwortlich und Ansprechpartner bleibt also stets der Mieter.
lg
Ja
Hallo, habe mal eine Frage…
Mein Mieter hat übers Wochenende Besuch empfangen aber er
selbst ist übers Wochenende nicht da…muss ich das als
Vermieter dulden???
Besuch darf sich alleine in der Wohnung des Gastgebers aufhalten.