Besuch oder kein Besuch, das ist hier die Frage

Nehmen wir mal an, jemand ist bei seiner Freundin, schläft auch dort (sind immerhin seit 4 Jahren zusammen). Derjenige hat mal was davon gehört, dass er bei seiner Freundin bis zu drei Monaten zu Besuch sein könnte. Wo steht das eigentlich, diese Regelung ?!? Kann man da mal weiterhelfen (evtl mit Paragraphen oder Urteile)
Danke schon mal im Voraus…

Muss der Besucher Strom und Wasser zahlen?

drei Monaten zu Besuch sein könnte. Wo steht das eigentlich,
diese Regelung ?!? Kann man da mal weiterhelfen (evtl mit
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Danke schon mal im Voraus…

Hallo.

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HTH
mfg M.L.

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Hallo,

durch eine personenbezogene Abrechnung musste ich mich nach den neuen Polizeigesetzen erkundigen, wie heute die Meldepflicht zu bewerten ist. Nun muss man unterscheiden zwischen einem Besuch und dem dauerhaften Aufenthalt. Ein Besuch von nicht mehr als drei Monaten ist erlaubt ( AG FRankfurt/Main WM 95, 396 ).

Wobei hier darauf abzustellen ist, dass der Freund Kleidung und Hygieneartikel in der Wohnung hat und dort auch regelmässig verpflegt wird und zum gemeinsamen Haushalt ( wird unterstellt bei entsprechendem Aufenthalt lt. Behörde unterstellt) beiträgt.

Mir ging es bei der Klärung - womit ich weitergehende Fragen gleich mitbeantworte - darum, ob bei personenbezogener Wasserabrechnung es tatsächlichen keine Möglichkeit gibt, einen Dauerbesucher mit abzurechnen, wenn dieser nicht angemeldet ist. Die herrschende Meinung ist ja, dass nur angerechnet werden darf, wer angemeldet ist. Wenn man aber nach der Meldepflicht unterstellt, dass jemand sich spätestens nach drei Monaten ummelden muss, weil er nicht mehr als Gast/Besucher geführt werden kann, jedoch ohnehin nach acht Tagen verpflichtet ist, sich umzumelden, wenn er bleiben will oder nahc drei Monaten bleibt, den kann man ab Einzug als Person abrechnen ( bei personenbezogener Abrechnung ).

Wenn der Freund aber nur an einigen Tagen übernachtet, ist dies auch weiterhin als Besuch zu werten. Daher wie üblich. Es kommt auf den Gesamtvorgang an.

Gruss Günter

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