Besuch und Nebenkosten

Hallo zusammen,
jetzt würde mich mal interessieren, was ihr dazu sagt:
Ich habe die Nebenkostenabrechnung bekommen. Darunter stand ein netter Satz meines Vermieters: „Abfall zahlen Sie mehr, da noch jemand bei Ihnen wohnt“ Ich hätte meinen Vermieter informieren sollen.

Wie seht ihr das? Hätte ich meinen Vermieter wirklich darüber informieren müssen, dass mein Freund in unregelmäßigen Abständen und unterschiedlich lange (mal 1 Tag, mal 3 Tage, z.B.) zu BESUCH ist? Er hat seinen eigenen Wohnsitz, wo er auch offiziell angemeldet ist!

Wie würdet Ihr euch gegenüber des Vermieters verhalten?
Danke im Voraus für Eure Antworten.

im Mietvertrag ist (das sollte es zumindest)vereinbart nach welchem Umlageschlüssel die Kosten für Müll abzurechnen sind.Und dies ist Bindend.
Besuch können Sie empfangen so oft Sie wollen.Eine Erhöhung ginge nur wenn der Vermieter Nachweisen kann das das Ihr Bekannter/Freund 6 Wochen in folge bei Ihnen wohnt.
Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

hallo gaby,
damit kenn ich mich leider nicht aus, sorry und viel glück noch.
gruß
mahema

Hallo Gaby,

vergessen Sie die Forderung Ihres Vermieters in Sachen Mehrkosten für den Abfall.
Begründung:
Die Nebenkostenabrechnung beinhaltet, für wieviel Personen abzurechnen ist.
Das gilt dann für alle Rubriken, die nach der Personenanzahl abgerechnet werden, (Hauslicht,Personenaufzug,usw.).
Voraussetzung dafür ist, dass alle anzusetzenden Personen auch dort gemeldet sind.
Ihr Freund hat einen eigenen Wohnsitz, wo er auch gemeldet ist und Nebenkosten zahlen muß.
Daher ist davon auszugehen, dass er bei Ihnen nur zu Besuch ist.
Als Besucher kann er sogar ein paar Wochen am Stück bei Ihnen verweilen, ohne dass er dadurch in die Nebenkostenabrechnung einbezogen werden kann.
Wenn er immer wieder in seine Wohnung zurückkehrt,kann sich der Besuch bei Ihnen auch immer wiederholen,ohne dass daraus ein Wohnsitz abgeleitet werden kann.
Da zieht der Vermieter leider den Kürzeren.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Gaby,

hier ist ein schriftlicher Widerspruch gegen die erhöhten Abfallkosten einzulegen. Das was ihr Vermieter da vorhat geht gar nicht. Begründen Sie bitte den Widerspruch schriftlich z.B. mit:
Die Besuche meines Freundes sind in unregelmäßigen Abständen, er ist hier nicht gemeldet, da er einen eigenen Wohnsitz hat. Die erhöhten NK Abfall würde ich an ihrer Stelle nicht zahlen, sondern nur die berechtigten Nebenkosten. Die gesetzliche Regelung zu den NK sagt, dass sie unabhängig vom Widerspurch innerhalb kurzer Zeit vom Mieter zu zahlen sind.
Beste Grüße
Kocki

Hallo Gaby,
Laut dem Urteil BGH (Az.: VIII ZR 82/07)
http://lexetius.com/2008,109
Kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob jemand in der Wohnung gemeldet ist oder nicht. Entscheidend sind alleine die tatsächlichen Verhältnisse.
Wie Dein Vermieter das löst, ist übrigens nicht Dein Problem. Du darfst Deine Nebenkosten so kürzen, wie es einer korrekten Zählung der Personenzahl entsprechen würde. Ein Verweis auf das Urteil wäre sinnvoll.
Und in einem anderen Forum habe ich folgenden Beitrag gefunden:
„6-8 Wochen muß ein Besuch auf jeden Fall geduldet werden. Erst wenn der Besuch länger als 8 Wochen bleibt muß überhaupt erst der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Ab 3 Monaten aber auf jeden Fall. Ansonsten kannst du natürlich jederzeit nachmelden daß du jemand dauerhaft bei dir aufnimmst. Sollte deine Freundin noch eine eigene Wohnung besitzen müßt ihr auch nicht zusätzliche Nebenkosten bezahlen (außer denen die nach Verbrauch berechnet werden). Dafür zahlt ja dann die Freundin Nebenkosten in der anderen Wohnung obwohl sie sich nicht nutzt. Ist zwar etwas unegerecht gegenüber anderen Mietern, aber rechtlich und technisch nicht anders regelbar. Verbieten kann dir der Vermieter die Dauerhafte Nutzung der Wohnung nur wenn die Größe der Wohnung nicht für soviele Personen ausgelegt ist.“

Soweit so gut.
Gruß
Mary

Hallo wenn dein Freund nicht Länger als 24Tage am Stück Laut BGB bei dir Wohnt kann dein Vermieter dir Nichts!!!Haben den Gleichen Fall bei uns im Haus auch!!!
Lg Steffen