Liebe/-r Experte/-in,
Person X sei Student, der 290€ BaFöG beziehe, in einer eigenen Wohnung lebe und keine sonstigen Einkünfte angemeldet habe.
Nehmen wir nun mal an, er hätte im angetrunkenen Zustand im Beisein von Bekannten einiges über seine momentanen Nebeneinkünfte ausgeplaudert (mehrere hundert Euro monatlich).
Und nehmen wir mal weiterhin an, dass Person X knapp eine Woche nach diesen Schilderungen über seine Nebeneinkünfte Besuch vom Finanzamt bekomme.
Die zwei Herren vom Finanzamt würden sagen „Wir haben gehört, dass Sie Einkünfte aus Internetgeschäften beziehen“ und ihn dann ausfragen.
Person X würde unter Druck stehend einen Verdienst durch Werbeeinnahmen von 200 bis 300€ im Monat bis vor ca. 2 Jahren angeben, könne sich aber an nichts genaues mehr erinnern und die Unterlagen seien sehr ungeordnet.
Mitten in der Unterhaltung wäre der Satz „Es läuft kein Ermittlungsverfahren gegen Sie.“ gefallen und am Ende der Unterhaltung würden die Herren sagen „Schicken Sie uns die Unterlagen bis nächste Woche zu.“
Person X würde nun gerne zuerst einen Brief an das Finanzamt schicken und darum bitten, dass man ihm sagen möge, was ihm denn konkret vorgeworfen werde, da die Beamten es nicht erwähnt hätten.
Würde nun auf das Schreiben reagiert werden, welche Zeiträume nachgewiesen werden sollten oder müsste Person X mit einer Wohnungsdurchsuchung & Beschlagnahmung von PC, Laptop sowie allen relevanten Unterlagen (Kontoauszüge etc.) rechnen?
PS: Falls obiger Plan unklug wäre, würde Person X sich sehr über Tips zur besten Vorgehensweise freuen.
Vielen Dank im Voraus,
Hans