Hi,
Person X sei Student, der seit 2007 monatlich 290€ BaFöG
beziehe,
ergibt keine steuerpflichtigen Einkünfte
in einer eigenen Wohnung lebe und keine Einkünfte
angemeldet habe.
Person X hätte von 2007 bis 2009 Einkünfte aus
Werbungseinblendungen im Internet gehabt (200-400€/Monat),
4.800,- Gewinn pro Jahr gibt auch noch keine Steuer
Schau mal nach Grundfreibetrag
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
zusätzlich zu seinem Aushilfsjob (400€-Basis).
Das ist bei der persönlichen Steuererklärung nicht anzugeben, siehe
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true)
Anfang 2009 sei das ganze im Sande verlaufen und er würde seit
dem unter der Hand ein wenig Geld (um und bei 1000€/Monat) für
Webseiten-Programmierung kassieren.
12.000 Gewinn gibt schon eine Steuer
Allerdings habe Person X in all diesen Jahren niemals eine
Steuererklärung abgegeben.
na, dann wird es mal Zeit, dies nachzuholen. Bei Einkünften ohne Steuereinbehalt von mehr als 410,-€ im Jahr! ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Nehmen wir nun mal an, er hätte dieses Jahr relativ häufig im
Beisein von Bekannten und/oder Freunden einiges über seine
momentanen Nebeneinkünfte als Programmierer ausgeplaudert.
Und nehmen wir mal weiterhin an, dass Person X heute Besuch
vom Finanzamt bekommen hätte.
anonyme Anzeige mit Details genügt
Person X sei sich nicht sicher gewesen, welche „Sache im
Internet“ die Beamten denn nun meinten, und würde unter Druck
stehend einen Verdienst durch Werbeeinnahmen von 200 bis 300€
im Monat bis vor ca. 2 Jahren (unwahre Angaben!) angeben,
könne sich aber an nichts genaues mehr erinnern und die
Unterlagen seien sehr ungeordnet.
Einer der Herren würde ein Protokoll führen.
Mitten in der Unterhaltung wäre der Satz „Es läuft momentan
kein Ermittlungsverfahren gegen Sie.“ gefallen und am Ende der
kurzen Unterhaltung würden die Herren sagen: „Schicken Sie uns
die Unterlagen bis nächste Woche zu.“
Das ist die Brücke zur Ehrlichkeit. Steuererklärungen fertigen, am besten mithilfe eines Steuerberaters und in vollem Umfang.
- Dürfte das Finanzamt trotz unbegründeten Verdachts (es
lägen keinerlei Beweise vor, außer der Anschuldigung eines
feigen Neiders) alle alten Kontoauszüge von Person X
anfordern?
selbstverständlich
- Person X würde nun gerne zuerst einen Brief an das
Finanzamt schicken und darum bitten, dass man ihm sagen möge,
was ihm denn konkret vorgeworfen werde, da die Beamten es
nicht erwähnt hätten.
Man ist verpflichtet, ohne Nachfrage wahrheitsgemäße Steuererklärungen abzugeben. Bei so einem Brief wird eher ein Strafverfahren eingeleitet als dass das Finanzamt präzisieren würde, was es denn schon in der Hand hat.
Würde nun auf das Schreiben reagiert werden, welche Zeiträume
nachgewiesen werden sollten oder müsste Person X mit einer
Wohnungsdurchsuchung & Beschlagnahmung von PC, Laptop sowie
allen relevanten Unterlagen (Kontoauszüge etc.) rechnen?
ja das wird bei einer Durchsuchung so gemacht
- Die zu Beginn gestellte Frage wäre sehr ungenau und dürfe
ja eigentlich kein begründetes Verdachtsmoment gegen Person X
sein.
die Frage ist nur nett
Kann man dort Einspruch erheben?
nee,
wäre aber echt interessant mal sowas zu bearbeiten 
Steuererklärungen fertigen lassen und gut ist.
Man sollte aus einer Mücke keinen Elefant machen und vielleicht nicht am Stammtisch von seinen Einnahmen prahlen…
Nur wer wirklich Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Oder er war dumm und hat sich schätzen lassen.
Schöne Grüße
C.