Besuch vom Finanzamt (Student)

Guten Abend.

Person X sei Student, der 290€ BaFöG beziehe, in einer eigenen Wohnung lebe und keine sonstigen Einkünfte angemeldet habe.

Nehmen wir nun mal an, er hätte im angetrunkenen Zustand im Beisein von Bekannten einiges über seine momentanen Nebeneinkünfte ausgeplaudert (mehrere hundert Euro monatlich).
Und nehmen wir mal weiterhin an, dass Person X knapp eine Woche nach diesen Schilderungen über seine Nebeneinkünfte Besuch vom Finanzamt bekomme.

Die zwei Herren vom Finanzamt würden sagen „Wir haben gehört, dass Sie Einkünfte aus Internetgeschäften beziehen“ und ihn dann ausfragen.
Person X würde unter Druck stehend einen Verdienst durch Werbeeinnahmen von 200 bis 300€ im Monat bis vor ca. 2 Jahren angeben, könne sich aber an nichts genaues mehr erinnern und die Unterlagen seien sehr ungeordnet.

Mitten in der Unterhaltung wäre der Satz „Es läuft kein Ermittlungsverfahren gegen Sie.“ gefallen und am Ende der Unterhaltung würden die Herren sagen „Schicken Sie uns die Unterlagen bis nächste Woche zu.“

Person X würde nun gerne zuerst einen Brief an das Finanzamt schicken und darum bitten, dass man ihm sagen möge, was ihm denn konkret vorgeworfen werde, da die Beamten es nicht erwähnt hätten.

Würde nun auf das Schreiben reagiert werden, welche Zeiträume nachgewiesen werden sollten oder müsste Person X mit einer Wohnungsdurchsuchung & Beschlagnahmung von PC, Laptop sowie allen relevanten Unterlagen (Kontoauszüge etc.) rechnen?

PS: Falls obiger Plan unklug wäre, würde Person X sich sehr über Tips zur besten Vorgehensweise freuen.

Vielen Dank im Voraus,
Hans

Haben sich die Herren ausgewiesen? Eine Reaktionszeit von einer Woche ist beim Finanzamt bemerkenswert.

Gruß

Jörg

Person X hätte die Ausweise der Herren vom Finanzamt sehr genau inspiziert.

Allerdings habe Person X schon vorher einigen Freunden von den Nebeneinkünften erzählt, könne also durchaus sein, dass es keine Bekannten von voriger Woche gewesen wären, sondern eben diese „Freunde“…

Hallo,

„Wir haben gehört,
dass Sie Einkünfte aus Internetgeschäften beziehen“

hier hast du doch schon die Antwort auf die Frage was das Finanzamt dir genau vorwirft. Also kann man sich den Brief an das Finanzamt sparen und direkt die Unterlagen dort abgeben.
Gruß Sunny

Nun auch Steuerexpertin?

Also es gibt 7 Einkunftsarten in der Einkommensteuer - Einkünfte aus Internetgeschäften ist nicht dabei…

Nehmen wir mal an, die Herren vom Finanzamt hätten die Frage anders formuliert, nämlich „Wir haben gehört, Sie machen was im Internet“.

Diese Frage wäre sehr ungenau und dürfe ja eigentlich kein begründetes Verdachtsmoment gegen Person X sein.

Zudem wären die erforderlichen Kontoauszüge nach gründlichen Recherchen von Person X nicht auffindbar gewesen, da er solche nach einmaliger Überprüfung vernichten würde.
Da es für Privatpersonen nicht erforderlich ist, Kontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren dürfte das ja nicht bestraft werden können…

Puzzle
Moin,

Also so ohne weiteres kommen die Herren vom FA nicht vorbei. Und vor allem nicht so rasend schnell. Und wenn, dann nicht so friedlich…

Kurz: Wenn die schon kommen, dann liegt da aber einiges im Argen.

Gab es im Vorfeld bereits schon irgendwelchen Schriftverkehr mit dem FA?
=> Vielleicht eine Anfrage auf Grund einer Kontrollmitteilung?

Wurden eventuell Rechnungen inklusive Umsatzsteuer gestellt?

Vielleicht wäre es ganz sinnvoll diesen Sachverhalt im Rahmen der w-w-w-Regeln nochmal komplett neu zu schreiben, denn auf jede bisher gegebene Antwort kommen ja neue Details ans Licht. Es ist dann etwas mühsam sich die Puzzleteile zusammen zu suchen.

Neufassung mit mehr Details
Neufassung:

Person X sei Student, der seit 2007 monatlich 290€ BaFöG beziehe, in einer eigenen Wohnung lebe und keine Einkünfte angemeldet habe.

Person X hätte von 2007 bis 2009 Einkünfte aus Werbungseinblendungen im Internet gehabt (200-400€/Monat), zusätzlich zu seinem Aushilfsjob (400€-Basis).
Anfang 2009 sei das ganze im Sande verlaufen und er würde seit dem unter der Hand ein wenig Geld (um und bei 1000€/Monat) für Webseiten-Programmierung kassieren.
Allerdings habe Person X in all diesen Jahren niemals eine Steuererklärung abgegeben.

Nehmen wir nun mal an, er hätte dieses Jahr relativ häufig im Beisein von Bekannten und/oder Freunden einiges über seine momentanen Nebeneinkünfte als Programmierer ausgeplaudert.
Und nehmen wir mal weiterhin an, dass Person X heute Besuch vom Finanzamt bekommen hätte.

Es wären 2 Herren, die sehr selbstbewusst auftreten und deren Ausweise echt wirken würden.

Die zwei Herren vom Finanzamt hätten das Gespräch eingeleitet mit: „Wir haben gehört, dass Sie etwas im Internet machen“ und hätten Person X dann ausgefragt.

Person X sei sich nicht sicher gewesen, welche „Sache im Internet“ die Beamten denn nun meinten, und würde unter Druck stehend einen Verdienst durch Werbeeinnahmen von 200 bis 300€ im Monat bis vor ca. 2 Jahren (unwahre Angaben!) angeben, könne sich aber an nichts genaues mehr erinnern und die Unterlagen seien sehr ungeordnet.

Einer der Herren würde ein Protokoll führen.

Mitten in der Unterhaltung wäre der Satz „Es läuft momentan kein Ermittlungsverfahren gegen Sie.“ gefallen und am Ende der kurzen Unterhaltung würden die Herren sagen: „Schicken Sie uns die Unterlagen bis nächste Woche zu.“

  1. Dürfte das Finanzamt trotz unbegründeten Verdachts (es lägen keinerlei Beweise vor, außer der Anschuldigung eines feigen Neiders) alle alten Kontoauszüge von Person X anfordern?

  2. Person X würde nun gerne zuerst einen Brief an das Finanzamt schicken und darum bitten, dass man ihm sagen möge, was ihm denn konkret vorgeworfen werde, da die Beamten es nicht erwähnt hätten.
    Würde nun auf das Schreiben reagiert werden, welche Zeiträume nachgewiesen werden sollten oder müsste Person X mit einer Wohnungsdurchsuchung & Beschlagnahmung von PC, Laptop sowie allen relevanten Unterlagen (Kontoauszüge etc.) rechnen?

  3. Die zu Beginn gestellte Frage wäre sehr ungenau und dürfe ja eigentlich kein begründetes Verdachtsmoment gegen Person X sein. Kann man dort Einspruch erheben?

Vielen Dank im Voraus,
Hans

Sunny, Person X ist Student! Nicht selbstständig, nicht angestellt etc. pp.

Ob derjenige Student ist oder nicht, ist dem Steuerrecht völlig egal, wenn er Einkünfte i.S.d des ESG bezieht, dann ist er steuerpflichtig. Und nach den derzeitigen Schilderungen ist schwer davon auszugehen, dass hier selsbtädnige Einkünfte vorliegen.

Kapiert endlich, dass Studenten im Steuerrecht KEINEN Sonderstatus haben!

I.d.S
e

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hallo,

also am besten wäre es sicherlich, der Student X würde sich einen Steuerberater suchen, der einen in dieser Angelegenheit vertritt, bevor das Kind ganz in den Brunnen gefallen ist.

Gruß
Sonja

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Hiho,

dem geschilderten Fall kann man entnehmen, dass es sich mit Sicherheit jedenfalls nicht um eine Umsatzsteuernachschau handelt.

Insofern sind Deine Ausführungen zu diesem Thema zwar kurzweilig zu lesen, aber sie haben keinen Bezug zum vorgelegten Sachverhalt.

Schöne Grüße

MM

Wer sich mit fremden Federn schmückt…

Schon mal was vom UrhRG gehört?

Hier kommt der Text her: http://www.handwerkermarkt.de/nachrichten/themen-fur…

Servus,

dürfte das ja nicht bestraft werden können…

hmm - mit der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige ist es zu diesem Zeitpunkt jedenfalls vorbei.

Ob Steuerhinterziehung vorliegt oder nicht, hängt u.a. davon ab, ob für die fraglichen Zeiträume überhaupt Steuern festzusetzen waren. Null ist nicht zu wenig, wenn Null zutreffend war.

Aber dem StPfl wurden durch die Besucher so hübsche Brücken gebaut - die würde ich allerdings nicht mal eben aus der Hüfte nutzen, sondern, wie imbilde vorschlägt, durch einen Fachmann ausbauen lassen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Es wären 2 Herren, die sehr selbstbewusst auftreten und deren
Ausweise echt wirken würden.

Ich kann nicht ausschließen, dass es in Hamburg nicht vielleicht anders läuft als in Bayern, aber irgendwie kommt mir das ganze komisch vor.
„Hausbesuche“ werden eigentlich nur von Außenprüfern gemacht, und nur nach schriftlicher Vorankündigung. Und natürlich von der Steuerfahndung - aber wenns die gewesen wäre hättest du es gemerkt :wink:

Was stand denn genau auf den Ausweisen? Finanzamtsdienstausweise sind nämlich leider nicht unbedingt das fälschungssicherste.
Ich würde momentan die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich hier jemand einen Scherz erlaubt hat oder aber dass hier jemand aus den „schwarzen“ Internetgeschäften seinen eigenen illegalen Vorteil ziehen will.

Gruß,
Markus

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Da es für Privatpersonen nicht erforderlich ist, Kontoauszüge
für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren dürfte das ja
nicht bestraft werden können…

Oh doch-wer Einnahmen wissentlich nicht angibt, begeht Steuerhinterziehung.
Punkt.

Also entweder sucht sich unsere fiktive Person einen StB und bespricht mit dem die beste Vorgehensweise, oder unsere Person steckt den Kopf in den Sand und zahlt dann irgendwann einmal das, was das Finanzamt schätzt.
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt dann sicher auch noch dazu.
Da kann sich diese fiktive Person nun drehen und winden wie sie will.

Die Herren hätten eine Karte dagelassen mit dem Aufdruck „Steuerfahndungsstelle Finanzamt Hamburg“.

Selbiges stehe auch in deren Ausweisen.

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Die Herren hätten eine Karte dagelassen mit dem Aufdruck
„Steuerfahndungsstelle Finanzamt Hamburg“.

Steht auch eine Telefonnummer auf dieser Karte?
Evtl. dort anrufen und sich nach den Besuchern erkundigen. Irgendeine harmlose Frage die man noch an diese hat, wird einem notfalls einfallen. Ansonsten hat sich das ganze danach vielleicht schon erledigt.

Hi,

Person X sei Student, der seit 2007 monatlich 290€ BaFöG
beziehe,

ergibt keine steuerpflichtigen Einkünfte

in einer eigenen Wohnung lebe und keine Einkünfte
angemeldet habe.

Person X hätte von 2007 bis 2009 Einkünfte aus
Werbungseinblendungen im Internet gehabt (200-400€/Monat),

4.800,- Gewinn pro Jahr gibt auch noch keine Steuer

Schau mal nach Grundfreibetrag
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

zusätzlich zu seinem Aushilfsjob (400€-Basis).

Das ist bei der persönlichen Steuererklärung nicht anzugeben, siehe
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true)

Anfang 2009 sei das ganze im Sande verlaufen und er würde seit
dem unter der Hand ein wenig Geld (um und bei 1000€/Monat) für
Webseiten-Programmierung kassieren.

12.000 Gewinn gibt schon eine Steuer

Allerdings habe Person X in all diesen Jahren niemals eine
Steuererklärung abgegeben.

na, dann wird es mal Zeit, dies nachzuholen. Bei Einkünften ohne Steuereinbehalt von mehr als 410,-€ im Jahr! ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Nehmen wir nun mal an, er hätte dieses Jahr relativ häufig im
Beisein von Bekannten und/oder Freunden einiges über seine
momentanen Nebeneinkünfte als Programmierer ausgeplaudert.
Und nehmen wir mal weiterhin an, dass Person X heute Besuch
vom Finanzamt bekommen hätte.

anonyme Anzeige mit Details genügt

Person X sei sich nicht sicher gewesen, welche „Sache im
Internet“ die Beamten denn nun meinten, und würde unter Druck
stehend einen Verdienst durch Werbeeinnahmen von 200 bis 300€
im Monat bis vor ca. 2 Jahren (unwahre Angaben!) angeben,
könne sich aber an nichts genaues mehr erinnern und die
Unterlagen seien sehr ungeordnet.

Einer der Herren würde ein Protokoll führen.

Mitten in der Unterhaltung wäre der Satz „Es läuft momentan
kein Ermittlungsverfahren gegen Sie.“ gefallen und am Ende der
kurzen Unterhaltung würden die Herren sagen: „Schicken Sie uns
die Unterlagen bis nächste Woche zu.“

Das ist die Brücke zur Ehrlichkeit. Steuererklärungen fertigen, am besten mithilfe eines Steuerberaters und in vollem Umfang.

  1. Dürfte das Finanzamt trotz unbegründeten Verdachts (es
    lägen keinerlei Beweise vor, außer der Anschuldigung eines
    feigen Neiders) alle alten Kontoauszüge von Person X
    anfordern?

selbstverständlich

  1. Person X würde nun gerne zuerst einen Brief an das
    Finanzamt schicken und darum bitten, dass man ihm sagen möge,
    was ihm denn konkret vorgeworfen werde, da die Beamten es
    nicht erwähnt hätten.

Man ist verpflichtet, ohne Nachfrage wahrheitsgemäße Steuererklärungen abzugeben. Bei so einem Brief wird eher ein Strafverfahren eingeleitet als dass das Finanzamt präzisieren würde, was es denn schon in der Hand hat.

Würde nun auf das Schreiben reagiert werden, welche Zeiträume
nachgewiesen werden sollten oder müsste Person X mit einer
Wohnungsdurchsuchung & Beschlagnahmung von PC, Laptop sowie
allen relevanten Unterlagen (Kontoauszüge etc.) rechnen?

ja das wird bei einer Durchsuchung so gemacht

  1. Die zu Beginn gestellte Frage wäre sehr ungenau und dürfe
    ja eigentlich kein begründetes Verdachtsmoment gegen Person X
    sein.

die Frage ist nur nett

Kann man dort Einspruch erheben?

nee,
wäre aber echt interessant mal sowas zu bearbeiten :wink:

Steuererklärungen fertigen lassen und gut ist.

Man sollte aus einer Mücke keinen Elefant machen und vielleicht nicht am Stammtisch von seinen Einnahmen prahlen…

Nur wer wirklich Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Oder er war dumm und hat sich schätzen lassen.

Schöne Grüße
C.