halloele miteinander,
nehmen wir an der x hat besuch vom ordnungsamt bekommen zwecks pruefung seiner meldeadresse.. da er zur zeit der pruefung bei einer freundin in einer anderen stadt ist, macht sein wg-kumpel auf und sagt den herren vom amt, dass der x mom nicht da sei.. was kommt jetzt auf den x zu? muss der x schnell zurueck zu seiner meldeadresse fahren und dort beim ortamt vorstellig werden? oder begnuegen sich die herren vom amt mit der aussage seines wg-kumpels?
Wenn der WG-Kumpel glaubwürdig erschien, dann hat sich das Thema damit erledigt. Hat der WG-Kumpel ggf. den Herrschaften vom Ordnungsamt sogar dein Zimmer gezeigt? Dann dürften sie vollends überzeugt sein. Ansonsten bekommst Du sicherlich noch Post um die Sache klar zu stellen.
oki, weiss jetzt natuerlich nicht, wie die herren meinen kumpel wahrgenommen haben.. nehmen wir mal den schlimmsten fall an und sagen sie haben ihn nicht als glaubwuerdig empfunden, der brief kommt (vermutlich mit einer frist fuer persoenliches erscheinen irgendwo) und der x ist bis dahin nicht wieder zu haus, weil er laenger bei der freundin in der anderen stadt bleiben moechte (inkl. weihnachten und neujahr).. was kann ihm dann schlimmstenfalls passieren? austragung aus dem melderegister oder sowas?
Der Brief müsste bei einer WG doch im Briefkasten der WG ankommen, und könnte dort vom WG-Kumpel gefunden, geöffnet und vom Inhalt her mitgeteilt werden. Und bzgl. eines persönlichen Erscheinens könnte man dann ja durchaus mitteilen, dass man geplant einige Wochen nicht vor Ort ist, aber danach gerne einen Termin wahrnehmen wird. Wenn man dies plausibel vorträgt, sollte das kein Problem sein (gerade angesichts der anstehenden Feiertagen). Man darf ja durchaus auch längerfristig von der Meldeadresse abwesend sein, solange die Lebenssituation grundsätzlich die ist, dass man an dieser Adresse seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ansonsten ja, so ein Besuch steht üblicherweise im Zusammenhang mit einer zwangsweisen Abmeldung. D.h. wenn das Ordnungsamt nicht von einer zur zeitweisen Abwesenheit überzeugt ist, dann droht eine solche zwangsweise Abmeldung, die dann natürlich auch Konsequenzen für alles hat, bei dem man eine/diese konkrete Meldeadresse braucht.
sorry, aber das macht 0 sinn, da ich zu bezweifeln wage, dass sowas rechtlich stichhaltig waere.. aber spiel gern den detektiv und gedankenleser.. iwie muss man sich ja auch beschaeftigen..
noe, wenn der x in einer 2-mann wg wohnt und der mitbewohner auch bald fuer ne zeit weg ist (familie & freunde ueber die feiertage in seiner heimatstadt in knapp 2 wochen besuchen ) mag der brief zugestellt werden, wenn keiner der beiden mehr @home ist… je nachdem wie lange das amt dann eine frist gesetzt hat sich wo auch immer persoenlich einzufinden mag das also nicht moeglich sein… folglich wird von amts wegen iwas passieren - ergo ists besser nach dem worst case szenario zu fragen, um sich auf alles vorab einszustellen…
und das die aussage: ‚die post hat den brief gefressen‘ iwas bringt wag ich mehr als zu bezweifeln… das amt wuerd vermutlich sagen: wir habens verschickt - fertig ist…
So, und jetzt mal Butter bei die Fische: Vor was hat man Angst, dass es passiert?
Es kann hier nicht nur um die Zustellung eines Briefes gehen und irgendeine Frist, die da zu laufen beginnt, wenn „das Ordnungsamt“ sich im Vorfeld davon überzeugenmöchte, dass x an der gemeldeten Adresse wohnt.
lach, das geht ja hier langsam richtung verschwoerungstheorie.. haett ich gewusst, was im worst case szenario haette passieren koennen, haett ich ja wohl kaum hier die frage gepostet, gelle?! freundlicherweise hat Wiz dann ja ne kompetente antwort auf meine einfache sachfrage gegeben.. fuer mich ist das thema damit auch abgehakt.. wer sich aber noch etwas spannung in den abend wuerzen moechte, kann natuerlich gern off-topic weiter detektiv, gedankeneser, verschwoerer oder sonstwas spielen.. wuensche viel spass dabei, verabschiede ich dann aber auch an dieser stelle und sage: kowski
Vom Prinzip sieht es wohl so aus:
der TE soll Post vom Amt bekommen, die „unbekannt..“ zurückgekommen ist.
Nun hat das Amt ermittelt und der Mitbewohner hat bestätigt, dass der TE noch wohnt, nur im Moment nicht da ist.
Also gilt im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung der Grundsatz, dass bei längerer Abwesenheit jeder selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass für Ihn bestimmte Post ihn auch erreicht.
Jetzt das Wichtige: einen Fristablauf bei Rechtsmittelfristen hat der Empfänger selbst zu verantworten.
ist in der Rechtsprechung so gesichert.