Besuch von der Polizei

Hi,

nur mal so angenommen. Die Mutter bekommt Besuch von der Polizei. Die Polizei behauptet der Sohn sei mit ihrem Auto etwas viel schneller unterwegs gewesen, zeigen ein Bild auf dem der Sohn gut getroffen ist. Der Sohn hat schon vorher Post bekommen. Die Polizisten sagen der Sohn muss auf die Dienststelle kommen. Der Sohn möchte nicht wirklich dorthin gehen. Was passiert wenn er nicht geht.

Gleichmal so, Belehrungen brauche ich nicht.

Q-Gruß

Die Polizei soll wirklich sagen, der Sohn MÜSSE auf die Diensstelle?- Warum MUSS er?

Was passieren wird wenn er nicht geht? - Ich vermute, es wird ihm ein Bußgeldbescheid geschickt, da er wohl auch ohne weiteres Zutun als Fahrer ermittelt werden kann, oder schon so gut wie feststeht.

Aber warum sollte er zur Diensstelle müssen?

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Er muss gar nichts.
Er muss nur der Vorladung zum Gerichtstermin folgen. Fertig.

Er muss gar nichts.
Er muss nur der Vorladung zum Gerichtstermin folgen. Fertig.

Welcher Gerichtstermin? Du meinst, nachdem er einen Bußgeldbescheid erhalten und widersprochen hat?!

Eine Frage wäre noch, wie die Mutter beim Besuch der Polizei reagiert haben könnte…

Und was dann passieren könnte, wenn er nicht hingeht (was er sicher nicht muss)? Vermutlich wird ein Abgleich der Bilder über das Einwohnermeldeamt (dortige Bilder von Ausweisen/Pässen) gemacht, dieses Bild wird die Polizei dann zusammen mit der Ausfertigung des Bußgeldbescheids wieder zurück an die zuständige Bußgeldbehörde schicken. Dort wird abgeglichen, den Rest wird dann das dortige Gericht in die Wege leiten.

Gruß Sole

Und was dann passieren könnte, wenn er nicht hingeht (was er
sicher nicht muss)?

Freundlichen Gruß an den Freund und Helfer :smile:

um was er mir eigentlich ging, es kann die Polizei als Verfolgungsbehörde oder aber als Ermittlungsbehörde um Besuch bitten. Woran könnte erkannt werden ob es jetzt um die Aufgabe der Verfolgungsbehörde geht, erscheinen Pflicht, oder um die Ermittlungsbehörde geht, erscheinen freigestellt.

Q-Gruß

um was er mir eigentlich ging, es kann die Polizei als
Verfolgungsbehörde oder aber als Ermittlungsbehörde um Besuch
bitten. Woran könnte erkannt werden ob es jetzt um die Aufgabe
der Verfolgungsbehörde geht, erscheinen Pflicht, oder um die
Ermittlungsbehörde geht, erscheinen freigestellt.

Keine Ahnung was Du meinst. Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten, das sollte bei einem schriftlichen Bescheid auch erklärt sein.

Freundlicherweise sollte man sich aber kurz telefonisch entschuldigen.

Keine Ahnung was Du meinst. Einer polizeilichen Vorladung muss
man nicht Folge leisten, das sollte bei einem schriftlichen
Bescheid auch erklärt sein.

Hi

einer Einladung von der Polizei wenn sie Ermittlungsbehörde ist nicht, dürfte auch der Regelfall sein. Es gibt aber auch den Fall das die Polizei Verfolgungsbehörde ist, also praktisch nicht die Polizei sondern der Staatsanwalt die Einladung ausspricht, ein kleiner aber feiner Unterschied.

Deshalb sind da pauschale Aussagen in der Art, da muss man nicht hin, imho schlicht falsch.

Freundlicherweise sollte man sich aber kurz telefonisch
entschuldigen.

Entschuldigen wäre ja eine Lüge, mitteilen das man beabsichtigt nicht zu kommen. Gehört sich eigentlich.

Q-Gruß

Es gibt aber auch
den Fall das die Polizei Verfolgungsbehörde ist, also
praktisch nicht die Polizei sondern der Staatsanwalt die
Einladung ausspricht, ein kleiner aber feiner Unterschied.

Deshalb sind da pauschale Aussagen in der Art, da muss man
nicht hin, imho schlicht falsch.

Kannst Du mal einschlägige Gesetze angeben bitte.
Mir ist die Verwirrung noch nicht ganz klar… Eine staatsanwaltliche Vorladung wird doch nicht durch die Polizei ausgesprochen, erst recht nicht mündlich…

In welchen Fällen kann denn eine polizeiliche Vorladung zwingend sein?

Kannst Du mal einschlägige Gesetze angeben bitte.

Hi

eigentlich sind diese Vorschriften, Gesetze genau das was ich hier erfragen wollte.

Q-Gruß

Eine Frage wäre noch, wie die Mutter beim Besuch der Polizei
reagiert haben könnte…

Sie hat ihnen hoffentlich gesagt, dass das ihr Junge ist, damit der Lümmel mal lernt, dass es nicht ganz billig ist, wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält.

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Das einzige was mir zu dem Thema einfällt ist das PolG, hier der Artikel zur Vorladung: http://dejure.org/gesetze/PolG/27.html

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Dann würde der Lümmel aber ganz sicher keine polizeiliche Vorladung mehr bekommen sondern einfach den Bußgeldbescheid…

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Hi
wie soll eine Mutter die nie real gelebt hat, den fiktiven Polizisten etwas sagen was niemals stattgefunden hat, weil es schon mal den Sohn nie gegeben hat.

Es ist eine völlig frei konstruierte, frei erfundene Geschichte, bei der es nur um die Rechtslage geht.

Hast Du jetzt auch was sinnvolles zum Thema beizutragen?

Q-Gruß

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Moin,

Hast Du jetzt auch was sinnvolles zum Thema beizutragen?

Klar doch.Lass dich das nächste Mal nicht erwischen, wenn Du zu schnell fährst:wink:

CU

Axel

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