Besuch von Ehemann im Pflegeheim

Hallo,
mal angenommen, Frau A. ist stationär in einem Pflegeheim untergebracht und Ehemann A. will sie zufällig während einer pflegerischen Maßnahme besuchen. Das Personal würde dem Ehemann den Zutritt zum Einzelzimmer verweigern. Müsste Herr A. sich an diese Weisung halten? Herr A. hätte Vorsorgevollmacht u.ä.
Wer weiss was?
Mit Grüßen von Paul W.

Hi,

leider ist es in Pflegeheimen halt so dass völlig fachfremde Angehörige sich in Pflegemassnahmen einmischen und dem Personal sagen was sie zu tun haben. Darauf haben die halt keine Lust und so sorgen sie dafür dass während der Massnahme möglichst kein Angehöriger im Weg steht oder kluge Kommentare abgibt.

Menschlich dass sich Angehörige sorgen, aber auch menschlich dass das Personal seine Arbeit machen will ohne sich für jeden Schritt rechtfertigen zu müssen. Geht also m.E. völlig in Ordnung dass Herr A draussen wartet während sich das Personal um Frau A kümmert. Sicher kommt da auch noch eine Weisungsbefugnis im Rahmen des Hausrechts hinzu.

Gruss
K

Ehemann A. will sie zufällig während einer

pflegerischen Maßnahme besuchen.

Zufällig? Wer’s glaubt…

Das Personal würde dem
Ehemann den Zutritt zum Einzelzimmer verweigern. Müsste Herr
A. sich an diese Weisung halten?

Ja. Das wäre kein ja kein Besuch des Bewohners. Und kein Arbeitnehmer muss sich von Betriebsfremden bei seiner Tätigkeit überwachen, kontrollieren, begutachten oder gar zurechtweisen lassen :smile:

G imager

Schon mal den Ausdruck Intimsphäre oder Menschenwürde gehört?
Guten Abend,

selbstverständlich können (und müssen) Pflegekräfte Angehörige aus dem Zimmer bitten bzw. den Zutritt verwehren, während einer pflegerischen Versorgung des Bewohners/Patienten.

Das ganze geschieht hier zum Schutz der Privat-/Intimsphäre des Menschen. Es ist eh schon eine harte Situation für einen Menschen bei einigen oder gar allen Dingen des täglichen Lebens Hilfe von fremden Menschen annehmen zu müssen… „Zuschauer“ habe da einzig und alleine aus dem Grunde nichts zu suchen.

Der Ehemann A sollte sich mal fragen, ob er es sich wünscht, sich z. B. bei der Intimpflege oder Inkontinenzversorgung beobachten zu lassen…

Vorliegende Vorsorge- oder Betreuungsvollmachten interessieren nicht, denn diese dienen nur dazu rechtsverbindliche Entscheidungen im jeweiligen Rechtsbereich zu treffen.

Gruß
MG

Ich empfinde es als sehr eigenartig, was hier in jedem Fall die drei bisherigen Antwortenden für eine Einstellung haben, der Hintergrund deiner Frage ist mir nicht ganz klar.

Zunächst aber mal zu den drei Anderen:
Jeder Angehörige in einem Krankenhaus oder Pflegeheim hat grundsätzlich dann das Recht, bei solchen Maßnahmen anwesend zu sein, wenn die Person, um die es geht, das wünscht / in Ordnung findet! Kann der betreffende sich nicht mehr äußern, dann stehen die Mitarbeiter nicht einfach so über den nahen Angehörigen, nur weil das praktisch erscheint. Komisch, dass zumindest zwei der hier Antwortenden die Interessen des Bewohners irgendwo hinter dem „Nichtkontrolliertwerdenwollen“ der Mitarbeiter zurückstehen zu haben. Dass das hier von der Person, um die es geht, sogar konkret nicht gewünscht ist, macht die Sache noch deutlicher: Es existiert eine Vorsorgevollmacht! Die ist gerade ausgestellt worden, damit der Bevollmächtigte und nicht das Pflegepersonal entscheiden, wie der - dann nicht mehr äußerbare - Wunsch und Wille ist.

Diese Haltung kann einem in dieser entrüsteten Grundeinstellung die Sprache verschlagen!
In guten Pflegeeinrichtungen ist es durchaus üblich und sogar gewünscht, dass enge Angehörige, der / die Partnerin, Kinder, dabei sein können und sogar dazu aufgefordert werden, wenn es für den Angehörigen in Ordnung ist! Das hat auch etwas mit Transparenz zu tun! Im Gegenteil sprechen die Zustände in vielen Einrichtungen dafür, dass das viel mehr Angehörige machen sollten!

Auch das Argument Intimsphäre pauschal als K.O. zählt ausdrücklich nicht! Gerade unter Partnern ist es durchaus üblich, dass man sich gegenseitig pflegt, wenn es dem anderen schlecht geht. Wozu Kotze wegwischen, beim Umkleiden oder Waschen Helfen auch gehört. Warum soll das plötzlich anders sein, nur weil jemand in einer Einrichtung liegt?

Wenn mir ein Mitarbeiter auf den geäußerten Wunsch, dabei zu sein, im Ansatz so ablehnend kommen würde, gar mit dem Hinweis, man ließe sich nicht beobachten / kontrollieren, dann wäre das für mich ein MUSS, dabei zu sein und sich ansonsten mal intensiver mit der Qualität der Einrichtung zu befassen. Hier spricht übrigens 10 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich.

Zur Frage:
Vorsorgevollmacht sagt zunächst nichts darüber aus, wie es um die Ehefrau bestellt ist. Kann sie sich noch äußern, dann zählt ihre Haltung ohne Wenn und Aber! Dann könnte nur Grund sein, für bestimmte, wenige Handlungen rauszugehen, die bspw. aus Platzgründen es erforderlich machen. Oder wenn es konkreten Grund! - bspw. aus Vorerfahrung - zur Annahme gibt, dass der Angehörige akut problematisch ist. Die Befürchtung, dass sich später ggf. jemand beschweren könnte, reicht da natürlich nicht.

Rechtlich ist es wohl so, dass die Vorsorgevollmacht bedeutet, stellvertretend Entscheidungen treffen zu können. Das kann man nur, wenn einem die relevanten Dinge hierzu bekannt sind. Die juristische Situation ist also recht eindeutig.

Taktisch würde ich aber in dieser Situation nicht mit dem juristischen Hammer drohen! Man ist auf diese Menschen angewiesen. Näher Hinschauen, unbedingt, man sollte auch eingreifen, aber überlegt.
Hier bietet sich an, erst einmal das Gespräch mit der PDL zu suchen, und das Thema anzusprechen. Fragen, ob das ein Einzelfall war, oder grundsätzlich so gehandhabt wird. Wenn letzteres, gibt es tatsächlich Klärungsbedarf! Darauf Bestehen, dass man bei solchen Tätigkeiten dabei sein möchte. Parallel bietet sich ein Gespräch mit dem Heimbeirat an.

Hallo,
nehmen wir an, Herr A. hätte seine demente Ehefrau schon mehrere Jahre gepflegt und müsste sie jetzt in ein Pflegeheim abgeben. Er weiß also, wie schwer die Pflege ist und käme, unerfahren in Pflegeeinrichtungen, ins Zimmer und würde hinausgeschickt, das war der Hintergrund der Frage. Wie sollte er sich verhalten?
Mit Gruß von Paul W.

Wie sollte er sich verhalten?

Das hatte ich bereits geschrieben. Rausgeschickt haben hier offenbar ja zunächst nur 2? Mitarbeiter. Man kann das Gespräch mit der PDL oder, das wäre eine Stufe niedriger, mit der Stations- / Bereichsleitung suchen. Ruhig nachfragen und die eigene Irritation zeigen. Dann erst einmal hören, wie die andere Sicht ist.
Es kann ja auch nur ein situatives Verhalten einzelner Mitarbeiter sein. Ich würde auch den Wunsch äußern, gerne bei der Pflege ab und an dabei sein zu wollen. Explizite Begründung ist eigentlich nicht erforderlich.

Dann erst einmal weitersehen.