Besuch von mitbewohnern

Hallo, ich hab mal eine Frage…

Mein Mitbewohner (Untermieter) hat seit zwei Wochen eine Freundin. Vorgestern ist die hier ohne mein Wissen oder Einverständnis quasi eingezogen. Sie hat meines Wissens nach keine eigene Wohnung oder ist grad auf Suche, da aber die beiden nicht mit mir reden, weiß ich das nicht so genau.
Er hat ihr zudem (ebenfalls ohne mein Wissen oder Einverständnis) den Ersatzschlüssel gegeben. Ich habe ihr den zwar wieder abgenommen, aber seitdem herrscht eisige Stimmung und die beiden reden nicht mehr mit mir.
Ich kenne sie nicht - er kennt sie erst seit zwei wochen - und ich kann mein Zimmer nicht seperat abschließen. Sie duscht zweimal täglich und sitzt den ganzen Tag in der Wohnung rum. Wenn er da ist, liegen sie eigentlich durchgängig knutschend auf der Couch unseres gemeinsamen Wohnzimmers. Da ist kein bisschen Respekt oder gegenseitige Rücksichtnahme zu spüren…

Kann ich als Hauptmieterin irgendetwas dagegen machen? Es kann doch nicht sein, das er einer für mich wildfremden Person den Schlüssel überlässt und sie den ganzen Tag ohne Aufsicht in meiner Wohnung bleiben kann…

Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir ganz schnell helfen könntet…

Hallo,

du hast Dir Deine Frage eigentlich schon selber beantwortet…denn Du bist Hauptmieter und hast somit das alleinige Bestimmungsrecht wer sich in derWohnung aufhalten darf und wer nicht. Ich kann Dir nur raten…rausschmeißen und zwar schnellstens…ich würd sogar beide vor die Türe setzen…
Gruß Iris

Hallo, wie die genaue Rechtsprechung in Deinem Fall aussieht, weiß ich zwar leider nicht, aber meines Wissens nach, ist das nicht erlaubt, zumal Du ja, wie Du schreibst, sogar die Hauptmieterin bist. Ich bin sogar überzeugt davon, dass Du dagegen einschreiten kannst! Wenden Dich auf jeden Fall an Deinen Vermieter, denn das ist ja kein Zustand! Viele Grüße und viel Erfolg wünsche ich Dir!
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Hallo gwenafee,

grundsätzlich kann dem Untervermieter Besuch nicht verboten werden. Auch eine Nächtigung über einen längeren Zeitraum (Faustregel: etwa 4 Wochen) von Besuchern kann nicht verboten werden.

Wenn die Möglichkeit nicht mehr besteht, mit dem Untermieter zu reden, wäre nur noch eine Kündigung in Betracht zu ziehen.

Kündigung durch Hauptmieter:

Bei einer teilweisen Untervermietung, bei welcher der Hauptmieter einen Teil der Wohnung selbst bewohnt, ist keine Begründung für eine Kündigung erforderlich, hier besteht ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings verlängert sich hier die Kündigungsfrist um 3 Monate.

Hat der Hauptmieter die teilweise vermietete und von ihm selbst bewohnten Wohnung zudem noch überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, verkürzen sich darüber hinaus noch die Kündigungsfristen.
Eine Kündigung kann dann bis zum 15. eines Monats zum Monatsende ausgesprochen werden.

Hallo, ich hab mal eine Frage…

Kann ich als Hauptmieterin irgendetwas dagegen machen? Es kann
doch nicht sein, das er einer für mich wildfremden Person den
Schlüssel überlässt und sie den ganzen Tag ohne Aufsicht in
meiner Wohnung bleiben kann…

Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir ganz schnell helfen
könntet…

Hallo,
ich gehe mal davon aus, das du mit deinem Untermieter einen Vertrag geschlossen habt.
Grundsätzlich ist mir nicht bekannt, das dein Untermieter keinen Besuch(max.3 Monateam Stück )haben kann.
Längerer Besuch gilt als Mitbewohnen und bedarf eines Vertrages.
Er darf also meiner Meinung nach durchaus seine Freundin mitbringen und diese auch alleine in Deiner Wohnung lassen.Ob, wann und wem er einen Zweitschlüssel gibt ist seine Sache.
Da, so wie du sagst, ja einige Räume gemeinsam genutzt werden- kann sie sich dort und natürlich in dem von Ihm angemieteten Raum/Räumen aufhalten.
Deine Privatsphäre müssen beide jedoch respektieren.Schliesse deine Räume ab. Alle gemeinsam zur Verfügung stehenden Räume darf sie nutzen.

Solltest du das nicht wollen, das sie sich ständig in deiner Wohnung aufhält, bleibt dir nur die möglichkeit deinem Untermieter fristgerecht zu kündigen.

Das ist meine Meinung- aber ich bin kein Anwalt.

PS. Höflichkeit ist eine ganz andere Kategorie.