Hallo,
der Vermieter kann nicht verlangen dass der Freund sich anmeldet,bzw.im Mietvertrag steht.Sie haben sogar das Recht ihren Lebenspartner in die Wohnung aufzunehmen,ohne dass er im Vertrag stehen muss.
Hallo Tina,
laut meines Mietvertrages werden die BK durch die qm berechnet.
Laut VM wird aber durch die Anzahl der Bewohner der Preis bestimmt.
Angeblich sind auch keine Wasseruhren vorhanden, nur bin ich mir monentan gar nicht mehr sicher was ich glauben soll.
Müll regeln wir so, dass Papier und Plastik bei meinem Freund entsorgt wird.
Mein Partner übernachtet momentan täglich bei mir. Er
kommt um 16.15 Uhr von der Arbeit und meist sind wir dann nochmals unterwegs.
Zu Beginn sagten der VM nichts, ärgerte sich nur ein wenig über die hohe NK Nachzahlung.
Dann wurde zuerst mein Partner angesprochen danach ich.
Ich war so dumm und habe dem VM gesagt wir wurden nun für einen Zeit hier wohnen darauf hin hat die VM sich informiert und meinte das würde nur gegen wenn mein Partner mit im Mietvertrag steht.
Darauf folgte mein Angebot mit der BKanpassung.
Der VM wohnt leider im Haus das heißt wir treffen uns in regelmäßigen Abständen.
Die Idee mit dem Mieterverein ist glaube ich sehr sinnvoll.
Ich gehe davon aus, dass hier nun noch mehr kommen wird.
Leider herrscht hier ein großer Wohnungsmangel was einen Umzug nicht unbedingt erleichtert.
Vielen dank
Vielen Dank,
das habe ich auch bereits gelesen.
Der VM kann nichts dagegen tun wenn mein Partner bei mir wohnt solange er noch in seiner Wohnung gemeldet ist und ich die Miete und BK bezahle.
Ist das richtig?
Ich frage so oft nach weil ich wirklich sicher sein möchte.
Gruß
Hallo,
gern geschehen. Die Aussage des Vermieters ist aber schlichtweg Blödsinn.
Natürlich kann man seine Lebensgefährten bei sich aufnehmen, ohne das dieser in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Alleoin aus den von mir genannten Gründen würde ich dies nicht machen.
Mündliche Aussage ohne Zeugen sind auch für den Vermieter nichts wert. Der kann viel behaupten.
Vermieter im Haus ist eine Seuche - das kenne ich.
Schau doch mal in die Nebenkostenabrechnung, falls vorhanden. Dort ist der Abrechnungsschlüssel einsehbar. Es gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ansonsten viel Erfolg und Grüße
tina
Ok. Wenn Dein Freund ohnehin schon die Zweit-Abgabe bezahlt, dann kann er sich auch mit NEBENWOHNSITZ dort anmelden. Dies berechtigt aber nicht den Vermieter, daraus eine Aufnahme in den Hauptmietvertrag ableiten zu dürfen. Verträge unterliegen immer noch dem Vertragsrecht, dessen vertragschließende Parteien aus freiem Willen entscheiden können. Einen VertragsZWANG sieht das Gesetz aber in Eurem Fall nicht vor! Der Vermieter hat ja seinen Vertrag mit Dir schon abgeschlossen und der gilt auch weiterhin. Somit haftest Du auch allein ihm gegenüber. Alles Andere ist reines Kalkül des Vermieters zur doppelten Absicherung seiner Mieteinnahmen.(da freut sich jeder Vermieter)
Nachmals: Lasst Euch zu nichts zwingen, was Euch später vielleicht mal leid tun wird. Dazu hat der Viermieter keinen gesetzl. Anspruch!
Dein Freund soll sich bei Dir anmelden, den Vermieter davon in Kenntnis setzen und gut ist es.
Nette Grüße, Michael.
ja!
Hallo,
kurz am Anfang: den letzten Teil deiner Anfrage verstehe ich nicht ganz, da du ja scheinbar deinen Mietvertrag nicht auf dich und deinen Freund umschreiben lassen willst. Aber egal - ich schreib hier mal kurz, was mir zu dem Problem einfällt…
M. E. kann dich der Vermieter nicht zwingen, den Mietvertrag auf euch beide umzuschreiben.
Den Hinweis, dein Freund soll einen (Neben-)Wohnsitz in deiner Wohnung anmelden, halte ich jedoch für korrekt.
Warum der Vermieter dann jedoch deinen Vorschlag nicht akzeptiert, die Nebenkostenvorauszahlung/-abrechnung auf 2 Personen abzuändern/vorzunehmen, verstehe ich nicht…
Nun gut, er will ja den Mietvertrag auf euch beide abändern und das hat dann auch zur Folge, dass die Nebenkostenabrechnung/-berechnung für 2 Personen erfolgen wird.
Aber wie bereits gesagt: Ich bin der Meinung, dass der Mietvertrag nicht geändert werden muss…
Mein Tipp: Hole dir noch fundierteren Rat von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein ein. Letztlich hab ich nun auch keine richtige Empfehlung für dich, wie du weiter vorgehen solltest. Schließlich will man sich ja auch nicht mit seinem Vermieter „rumstreiten“, aber gefallen sollte man sich auch nicht alles lassen…
Ich hoffe für dich, dass du die „Sache“ ordentlich geklärt kriegst und verbleibe
mfG schoerschi
PS: Hier noch der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!
Vielen Dank nochmal für deinen Antwort.
Momentan gehen mit die VM aus dem weg.
Durch dieses Grundwissen kann ich dem VM schon mal ganz anders auftreten.
Schönen Abend
Hallo Michael,
Danke nochmal für deine Antwort.
Ich werde mich zu nichts überreden lassen.
Die VM haben mich auch nun nicht mehr angesprochen.
Ich lasse mich überraschen.
Schönen Abend und vielen dank
Nochmal danke für die ganzen Infos.
Ich werde dir melden ob wir uns einigen konnten.
Viele liebe Grüße
Hallo schoerschi,
Vielen Dank für deine Antwort.
Nachdem ich nun vermehrt die Info erhalten habe das der Vermieter mich nicht zwingen kann meinen Freund im Mietvertrag aufzunehmen denke ich das deinen Antwort richtig ist.
Er lebt momentan hier und in ca 3 Monaten werden wir wieder in seiner Wohnung Hausen.
Da sagt der Vermieter komischerweise dann nix wenn ich nicht in der Wohnung bin.
Ich werde mir die Infos für den Mieterverein einholen da ich denke das es sehr hilfreich sein kann
Vielen dank und schönen Abend
Hallo, Kissenbezug
durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi
durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi
meine Frage bezieht sich auf meine Mietswohnung.
Ich habe sie alleine angemietet und verbrachte bis jetzt viel
Zeit in der Wohnung meines Partners.Beruflich bedingt sind wir beide nun öfter in meiner Wohnung.
Mein Vermieter möchte nun das sich mein Freund hier anmeldet
und der Mietvertrag auf uns beide geschrieben wird.Mein Partner möchte seinen Wohnung nicht kündigen, da wir ja
auch regelmassig diese bewohnen.Mein Vorachlag dem Vermieter gegenüber war nun die Nebenkosten
auf 2 Personen anzupassen wurde abgelehnt.Nun habe ich mich im Internet erkundigt und rausgefunden das
mein Vorschlag sogar als Mietvertrag möglich wäre.Kann jmd meine Recherchen bestätigen.
Vielen dank
Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung
Vielen dank und alles gute
Hallo Tina,
ich möchte Dir kurz von meinem Erlebnis berichten und würde Dich bitten kurz deine Gedanken dazu mitzuteilen.
Ich habe auf Wunsch des VM bei ihm geklingelt um anzufragen was nun das Problem sei.
Antwort des VM, es wäre nichts und er hoffe das es mir besser geht.
Auf mein Nachfragen das er doch meinte er sei über etwas gekränkt meinte er nur
"ach nee, seinen Frau wolle mit mir sprechen.ob ich am we nochmals kommen konnte.
Meine Antwort: nee weil ich ja am er selten da bin kann ich nicht kommen.
Er meinte dann nur er habe jetzt auch gar keinen zeit und Passt schon schönen Tag noch.
Heute kommt mein Freund vom Semmel holen ( er kam jetzt immer an Nachmittag Heim, ging dann nochmal außer Haus und kam um 22.0/22.30 Heim)
Da maulte ihn der VM weil er das licht im Treppenhaus angeschaltet hat.
Es wäre hier hell genug man braucht kein licht.
Mein Freund meinte dazu nur er braucht das licht und deswegen macht er es an.
Da kam auch schon die Frau von hinten her und erkundigte sich wann ich den nun endlich mal vorbeikommen würde um diese Sache zu regeln.
Mein Freund meinte das ich schon da war.
VM: nein, war sie nicht sont würde ich ja nicht fragen.
Mein Freund: da ist ihr Mann, fragen sie nach, meine Freundin war da
VMmann: ja, die war da.
Darauf folgte irgendein gemecker der Frau was mein Partner nicht verstehen konnte.
Er machte sich weiter auf den weg nach oben und machte nich die etwas spitzige Bemerkung echt Wahnsinn hier, da dreht man ja durch.
Das Gemaule konnte man nicht mehr entziffern.
Ich denke schöner kann ein we nicht beginnen.
Ich bin mit sicher das als nächstes die volle Mülltonne mein verschulden ist weil ja mein freund jetz auch da ist.
Nur du als kurze we Lektüre und evtl ein kleines Statement
Danke dir
Simone
Hallo Simone,
die Guten sind ja wohl ein wenig von der Rolle.
Ich würde keinerlei Gespräche führen. Wenn die VM etwas wollen, sollen sie das halt schriftlich fordern.
Im Grunde ist da auch nichts zu wollen. Solange dein Freund nicht mit auf dem Klingelschild steht und keinerlei Post an deine Adresse geliefert bekommt (da vorsichtig sein).
Du wohnst aber nicht allein mit dem Vermieter/Frau in einem Haus?
Denn sonst seh ich das nächste Problem, in Form eines Sonderkündigungsrecht. Das ist aber nur gegeben, wenn außer dem Vermieter eine Mietpartei neben diesem exestiert.
Das ist so eine Einliegerwohnungsklausel.
Gelassen sehen und dankend ablehnen.Es gibt nichts zu reden.
Freundlich sagen, das man keine Zeit habe und die ihr Anliegen doch schriftlich verfassen sollen.
Ich würde zu den Leuten auch nicht ohne Zeugen gehen. Die können ja hinterher alles mögliche behaupten.
Viele Grüße
tina
Verstehe die Frage nicht
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie, dass Ihr Partner nicht Mitmieter wird, sondern nur bei Ihnen wohnt. Das geht natürlich auch. Den Vermieter informieren, reicht da eigentlich aus (Ausnahme: Die Wohnung ist eindeutig zu klein für zwei). Dann kann er die gestiegenen Nebenkosten wie Abfall für zwei Personen berechnen.
Der Vermieter möchte sich sicherlich nur absichern, falls Sie einmal zahlungsunwillig oder -unfähig werden sollten, dass er sich die offenen Zahlungen dann vom zweiten Mieter holen kann. Aber wie gesagt: Das muss nicht zwingend so sein. Man liest zwar öfter von den Problematiken, die sich ergeben wenn nur einer Mieter ist. Dann kann er seinen Partner nämlich einfach der Wohnung verweisen und der kann nichts machen. Wenn Sie dieses Risiko eingehen können, da die zweite Wohnung besteht, warum nicht.
Hallo Kissenueberzug,
wenn es etwas späte ist - ich war im Urlaub.
Die Untervermietung, wie diese in Ihrem Fall vorliegt kann der Vermieter nicht verhindern. Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag kann der Vermieter nicht verlangen. Wenn verbrauchsabhängige Nebenkosten im Mietvertag an Personentage gekoppelt ist, ist das was Sie vorschlagen OK.
Gruß Fred