Besucher als zweite Person im Mietvertrag?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf meine Mietswohnung.
Ich habe sie alleine angemietet und verbrachte bis jetzt viel Zeit in der Wohnung meines Partners.

Beruflich bedingt sind wir beide nun öfter in meiner Wohnung.
Mein Vermieter möchte nun das sich mein Freund hier anmeldet und der Mietvertrag auf uns beide geschrieben wird.

Mein Partner möchte seinen Wohnung nicht kündigen, da wir ja auch regelmassig diese bewohnen.

Mein Vorachlag dem Vermieter gegenüber war nun die Nebenkosten auf 2 Personen anzupassen wurde abgelehnt.

Nun habe ich mich im Internet erkundigt und rausgefunden das mein Vorschlag sogar als Mietvertrag möglich wäre.

Kann jmd meine Recherchen bestätigen.
Vielen dank

Hallo,
Sie dürfen Besuch haben, wann Sie wollen, sogar bis sechs Wochen am Stück.
Wo Sie sich aufhalten, ob in Ihrer oder der Wohnung Ihres Partners interessiert Ihren Vermieter nicht, aber wenn sich Ihr Partner überwiegend in Ihrer Wohnung aufhält, geht Ihr Vermieter wohl davon aus, daß zwei Personen die Wohnung auch mehr „abnutzen“.
Gruß
Melodie

Hallo,

als Untermietvertrag geht das, ja. Doch Ihr Vermieter muss das wissen und eine Kopie des Vertrages bekommen, damit er eine rechtl. Grundlage hat, die Nebenkosten entsprechend umzulegen. Der Untermietvertrag muss auch keine Grundmiete beinhalten, sondern nur die nebenkosten. Da er ja mit Ihnen und NICHT mit dem Vermieter abgeschlossen wird.
Bitte beachten Sie aber auch, für den Fall einer Trennung, dass Sie in diesen UMV eine Kündigungsfrist einarbeiten. Diesen Vertarg unterschreiben Sie und Ihr Partner.

MfG Maximilian123

Richtig!
VM kann nicht darauf bestehen, dass wäre mir ganz neu. NUR wenn ein Lebensgefährte dauerhaft in der Wohnung lebt, muss der VM um Erlaubnis gefragt werden UNd sogar in diesem Fall muss der ursprüngliche MV nicht verändert werden. Rechtlich hat der VM halt den Vorteil, dass offene Forderungen von beiden Mietern eingeklagt werden können, aber es gibt auch Nachteile…
Habe selbst als VM das Verständnisproblem, warum sie nicht froh ist, dass du sogar die Abschlagszahlung erhöhen willst…
Lg

Klar zu erkennen: Dem Vermieter geht es hier nur darum, durch die Einbeziehung Deines Partners in den Mietvertrag einen zweiten Haftenden zu bekommen. Nach dem Motto: Kann der Eine nicht mehr die Miete zahlen, verklage ich eben den Anderen!

Diesem Verlangen würde ich aber aus zwei Gründen nicht nachkommen.

1.Wird durch einen angemeldeten Partner in Deiner Wohnung die sog. Zweit-Wohnungs-Abgabe an den Staat fällig.

2.Durch die Aufnahme Deines Partners in den Mietvertrag steht er auch notfalls für die Zahlung der Miete für zwei Wohnungen gerade. Das sollte er sich gut überlegen.

Nach § 549 Abs. 1 BGB hast Du das Recht, Deinen Partner auch gegen den Willen Deines Vermieters in der Wohnung haben zu dürfen. Dies ist sogar einklagbar. Es sei denn, es wäre aufgrund mietvertraglicher Umstände dem Vermieter nicht zumutbar. Verhält sich also Dein Freund in Deiner Wohnung wie ein „normaler“ Mieter, kann der Vermieter nichts dagegen machen.

Hierzu habe ich Dir mal einen ähnlichen Fall herausgesucht, den Du bitte bis zum Schluss auch lesen solltest.

Quelle: Anwaltskanzlei Zecher

http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php…

Mit allzeit netten Grüßen, Michael.

Hallo,
ja das ist möglich das der Partner als 2 Person mit eingerechnet mit,ohne das er den Mietvertrag mit unterschreiben muss.LG

warum wollen sie das tun? jeder kann ohne Genehmigung des Vermieters Besuch empfangen. Es gibt keine Vorschriften und niemand muss bestehenden Vertrag ändern.
Das Ansinnen des Vermieters ist eindeutig die Mietsicherung! Passiert einem Mieter was steht ihm die Miete weiter durch den anderen Mieter zu.
Auf keinen Fall würde ich irgendetwas ändern! Änderungsverträge sind nach meinem Kenntnisstand immer zum Nachteil des Mieters.
Wird mehr Wasser und Strom verbraucht wird das ohnehin mit der Nebenkostenabrechnung eingefordert.

Der BGH hat entgegen der Meinung ihres Vermieters solche Klauseln als unwirksam ausgeschlossen, da sie Mieter unverhältnismäßig belasten, denn ihr Freund zahlt ja schon für seine Wohnung Miete und Nebenkosten. Zudem würde eine Ummeldung unter Beibehaltung der 2. Wohnung zusätzliche steuerliche Belastung (als Zweitwohnung) führen.
ICH RATE DRINGEND AB

Sie brauchen Ihren Vermieter um eine Mietvertrag mit ihm schließen oder ändern zu können! Also müssen Sie mit ihm verhandeln.

Hallo,

so oder so, besser keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Ich rate dringend davon ab, weil dazu keine Notwendigkeit besteht und dies sogar im Falle einer Trennung erhebliche Nachteile bringen kann. Denn eine Wohnung, in der beide als Mieter gleichberechtigt eingetragen sind, kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden.
Der verbleibende Mieter hat keinen Anspruch darauf die Wohnung dann allein weiter bewohnen zu dürfen!

Auch bei Zuzug besteht keine Notwendigkeit den Partner eintragen zu lassen,. Man muss lediglich den Vermieter informieren!

Ist der Partner mehr als drei Monate im Jahr in deiner Wohnung und man könnte nicht mehr von Besucher sprechen, ist das halt wegen der Nebenkosten (es sei denn alles wird nicht auf Personen, sondern Quadratmeter abgerechnet) fair gegenüber den anderen Bewohnern, wenn dieser sich an den Nebenkosten beteiligt.

Auch hier muss der Vermieter nachweisen, das es sich um keinen Besucher, sondern einen Dauergast handelt.

Du hast das richtig gemacht, indem du allenfalls eine Nebenkostenanpassung vorgeschlagen hast. Eintrag in den Mietvertrag ist nicht notwendig und der Vm kann dies nicht verlangen- eine rechtlichen Grundlage dazu gibt es nicht, da ein gültiger Mietvertrag bereits exestiert.

Für dich persönlich ist es so, wie es jetzt ist besser und du bist auf der sicheren Seite - auch für die Zukunft.

Viele Grüße
tina

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort.
Mir geht es mit Thema gerade gar nicht gut und hab schon immer Angst die Vemieter zu treffen.

Wir sind definitiv mehr als 3 Monate im Jahr in meiner Wohnung, dann hält aber auch mal wieder für längere Zeit bei Ihm.

Ich werde nochmal das Gespräch mit den Vermietern suchen und versuchen mit ihnen zu verhandeln und das Angebot der Anhebung der Nebenkosten machen damit alle kosten gedeckt sind.
Bis jetzt dacht ich das ich eine Pauschale an Betriebskosten zähle.
Nun lese ich im Mietvertag
" die Betriebskosten sind nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen
Abweichend hiervon vereinbaren die Parteien folgende Umrechnungsmaßstab (z.b personenzahl)
___________________________
Betriebskosten sind bei vorhanden Messeinrichtungen nach Verbrauch abzurechenden.

Bin ich da jetzt richtig das sie dann eigentlich gar nix von mir erwarten können.
Mein Freund wohnt zwar hier ist ja aber wo angemeldet und lebt nicht undercover hier.

Danke und liebe Grüße

Vielen Dank für die Antwort.
Die 6 Wochen werden alle 14 Tage unterbrochen da wir regelmäßig in seiner Wohnung nächtigen.

Der vermieter äußerte mir gegenüber das ihm
Nicht aufgefallen sei das ich nicht in der Wohnung lebe.
Interessant ist nun dass er genau weiß an welchen Tagen wir angeblich da sind.

Gruss

Hallo und danke für die Antwort.
Laut meinem Mietvertrag is es mir untersagt die Wohnung an dritte unterzuvermieten.
Ich würde den Vermietern mit einem Schriftstück die aufstockung der Betriebskosten mitteilen und somit bestätigen.

Gruß

Danke für deine Antwort.
Die Anpassung der BK reicht deswegen nicht aus, da es angeblich für das Finanzamt unbegrünbar ist.

Gruß

Danke, sehr ausführlich Antwort.
Der link ist sehr interessant und gibt mir ein paar Grundlagen für das kommende Gespräch.

Es ist richtig, dass bei uns Steuern für den Zweitwohnsitz erhoben werden.

Der Vermieter begründet seinen Wunsch damit, dass sie ( ebenso wie ich) sich starfbar machen da er hier unangemeldet wohnt.
Auf meinen Aussage das er sehr wohl in seiner Gemeinde gemeldet ist meinte der VM das wäre nicht relevant da er hier lebt.

Schönen Abend und Grüße zurück

Danke, ich werde morgen mit dem VM sprechen.

Hallo,
ja das ist möglich das der Partner als 2 Person mit
eingerechnet mit,ohne das er den Mietvertrag mit
unterschreiben muss.LG

Vielen dank.

Es sprechen sehr viele Punkte gegen einen gemeinsamen Mietvertrag.
Da ja mein Partner auch noch in seiner gemeldet ist und ja auch dort für alle kosten Aufkommen muss.

Da wir ja auch in regelmäßigen Abständen in seiner Wohnung sind,
war es nur ein Angebot an den VM um die Sicherstellung der BK zu gewähren und mich vor einer hohen Nachzahlung zu schützen.

Der VM lehnte dies ab, da er somit keine Grundlagen gegenüber dem Finanzamt hat.

Danke und Gruß

Vielen dank für ihre Antwort.

Sie brauchen Ihren Vermieter um eine Mietvertrag mit ihm
schließen oder ändern zu können! Also müssen Sie mit ihm
verhandeln.

sorry da habe ich noch keine Erfahrung

Vg

Hallo,

da dein Freund einen Wohnsitz hat und auch dort gemeldet ist, kann der Vermieter ihm nicht vorwerfen, das er bei dir
dauerhaft lebt.

Wenn eine eigene Wasseruhr vorhanden ist, und sonst der Rest über die Quadratmeter abgerechnet wird, ist soweit ja derzeit alles im reinen. Gut Müll fällt etwas mehr an.

Der Vermieter kann eigentlich überhaupt nichts fordern ohne einen Nachweis zu erbringen, das dein Freund eben nicht nur Besucher ist, da dieser ja nicht täglich bei dir wohnt, sondern immer wieder zu seiner gemeldeten Adresse fährt.

Du mußt halt nur entschlossen auftreten und deine Angst nicht zeigen. Vermieter wittern so was.

Diese haben kein Recht einen neuen Mietvertrag zu fordern oder den Freund eintragen zu lassen und wissen dies genau.
Wenn du nun gar nicht kooperrierst können die rein gar nichts machen.

Ich würde dir raten Mitglied in einem Mieterverein zu werden. Diese bieten dann oft gleich Mietrechtschutz an - Zusammen kostet das bei mit 84 Euro - also Beitrag + Mietrechtschutzversicherung. Die helfen dir auch bei der Nebenkostenabrechnung, bei einem Aus-Umzug, wenn es Probleme gibt und auch beim Schriftverkehr.

Ach so…solange du von deinem Vermieter nichts schriftlich bekommen hast, kannst du das entspannt sehen. Lass dich nicht zu Äußerungen oder Zusagen hinreißen (schon gar nichts vor Zeugen). Wenn der V, etwas möchte, soll er dir das schriftlich zukommen lassen. Ansonsten hast du ja auch nichts in der Hand.

Nie was mündlich klären. Also ganz locker abwarten.

Ich hoffe die Vermieter wohnen nicht im Haus und das ist nicht die einzige Wohnung außer dem Vermieter + Einliegerwohnung.

Aber richtig. Im Grunde können die nichts erwarten.

Wenn die wieder mit Mietvertrag kommen, sage ganz entschlossen und selbstbewußt, das ein gültiger Mietvertrag exestiert und es keine rechtliche Grundlage gibt, diesen zu erneuern.

Viele Grüße
tina

Das FA hat bestimmt besseres zu tun, als zu prüfen warum und weshalb ein VM die Abschlagszahlung erhöht hat. Zumindest die Begründung deines VM dir gegenüber halte ich für sehr kreativ :smile:

Sollte der VM weiter drängen, möchte er es bitte schriftlich mit entsprechender Begründung tun!

Lg