Besucher einer WG

Hallo!

Einpaar Fragen zum Thema „Besucher in einer Wohngemeinschaft“:

  1. Darf einer der Bewohner (wenn alle Bewohner „gleichberechtigt“ im Mietvertrag aufgeführt sind) das Betreten der gemeinsahmen Wohnung durch eine oder mehrere Personen verbieten?

  2. Falls frage 1 mit Ja beantwortet wird: Sollten sich dennoch nicht erwünschte Personen in der Wohnung aufhalten, darf die Polizei diese Personen zum verlassen der Wohnung auffordern?

  3. Kann einer der Bewohner im bei Auftreten einer Ruhestörung durch einen anderen Bewohner eine Anzeige stellen?

zu 3.: Ja, kann er. Wieso auch nicht?

Ok, es war vielleicht falsch formuliert. „Können“ könnte er schon, die Frage ist einfach nur ob so etwas zulässig wäre.