Hallo!
Einpaar Fragen zum Thema „Besucher in einer Wohngemeinschaft“:
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Darf einer der Bewohner (wenn alle Bewohner „gleichberechtigt“ im Mietvertrag aufgeführt sind) das Betreten der gemeinsahmen Wohnung durch eine oder mehrere Personen verbieten?
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Falls frage 1 mit Ja beantwortet wird: Sollten sich dennoch nicht erwünschte Personen in der Wohnung aufhalten, darf die Polizei diese Personen zum verlassen der Wohnung auffordern?
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Kann einer der Bewohner im bei Auftreten einer Ruhestörung durch einen anderen Bewohner eine Anzeige stellen?