Besuchervisum

Hallo,

wenn diese Frage besser ins Rechtsbrett passt, bitte ich um Verschiebung!

Ein EU-Resident lädt Verwandtschaft aus einem Nicht-EU-Staat zu sich ein.
Darf er mit dieser Verwandtschaft innerhalb der EU reisen, also Staatsgrenzen überqueren?

Besten Dank
Andreas

Moin,

soweit mir noch bekannt ist, konnten meine (Nicht-EU-)Schwiegereltern mit ihrem Besuchervisum alle Staaten besuchen, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben.

Genaueres erfährt man bei der zuständigen Behörde bei dem EU-Residenten vor Ort. Meist das Ordnungsamt.

Gruß
Michael

Hallo!

Ein EU-Resident lädt Verwandtschaft aus einem Nicht-EU-Staat zu sich ein.
Darf er mit dieser Verwandtschaft innerhalb der EU reisen, also Staatsgrenzen überqueren?

Viele (nicht alle) EU-Staaten sind dem Schengen-Abkommen beigetreten. Diese Staaten bzw. deren Vertretungen im Ausland stellen – so mein Kenntnisstand auf Grund eigener Erfahrungen – in der Regel Visa aus, die Schengen-weit gültig sind.

McPringle

Hallo,

mir ist folgender Fall bekannt: Eine Russin wurde von einer deutschen Familie eingeladen. (Ist schon etwa vier Jahre her.) Sie bekam ein Visum, das nur für Deutschland gültig war. Das stand im Visum drin – die deutsche Familie wusste nicht, dass sie ein Visum für den Schengener Raum beantragen sollte.

Ich würde im zuständigen Ausländeramt nachfragen, was man beantragen und vorlegen muss (z. B. Krankenversicherung, Gehaltsabrechnungen usw).

Der Gast kann sich auch beim zuständigen Konsulat in seinem Heimatland erkundigen.

Einiges findet man auch unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/…

Gruß
Ingrid

[MOD] Vollzitat entfernt