Hallo,
eine Vermieterin (Rentnerin) hat ein Haus Vermietet in dem befindet sich die Hauptwohnung die normal Vermietet ist. Außerdem befindet sich in dem Haus eine kleine einzimmer Einliegerwohnung, die nicht Vermietet ist. Diese Wohnung wird von der Vermieterin (die selbst nur ein Haus weiter wohnt) als Gästewohnung für die eigene Familie genutzt. Aus dem grund soll die Wohnung auch nicht regulär vermietet werden.
Nun kamen schon des ein oder andere Mal die anfrage von den Hauptmietern des Hauses ob sie die Wohnung auch für Ihren Besuch nutzen können. Worauf die Vermieterin bisher aus Freundlichkeit auch zugestimmt hat. Sie hat lediglich einen Unkostenbeitrag von 5 Euro pro Nacht genommen. Für Strom, Wasser, Bettwäsche und Handtücher sowie das vorherige und Anschließende reinigen der Wohnung.
In letzter Zeit hat sich die Nachfrage nach der Wohnung allerdings ein wenig gehäuft. Die Vermieterin hat auch nicht bei jeder Anfrage zugestimmt, da es anfangs nur hin und wieder mal vor kam.
Jetzt kommt die eigentliche Frage. Wie oft und wie lange darf die Rentnerin die Wohnung zur Verfügung stellen ohne das es eventuelle Probleme mit dem Finanzamt geben könnte. Es also nicht als Einkommen gilt. Außerdem ist die Familie der Ansicht das die 5 Euro zu gering angesetzt sind. Dafür das vor allem jetzt in den kalten Monaten zusätzlich noch die Heizung läuft und die Vermieterin die Wohnung vor und Nach dem Besuch gründlich putzt.
Kann jemand etwas dazu sagen oder weiß wo man entsprechende Infos bekommt. Ob und inwieweit die Rentnerin die Wohnung vermieten bzw zur Verfügung stellen kann/darf ohne das dies beim Finanzamt angegeben werden muss. Da dieser ganze zusätzliche Papierkram der Rentnerin zu viel Stress bedeutet würde sie dann eher darauf verzichten die Wohnung nochmals zur Verfügung zu stellen. Es soll auf keinen Fall eine richtige Ferienwohnung werden.
Ich danke schon einmal für die Antworten.