Besucherwohnung

Hallo,

eine Vermieterin (Rentnerin) hat ein Haus Vermietet in dem befindet sich die Hauptwohnung die normal Vermietet ist. Außerdem befindet sich in dem Haus eine kleine einzimmer Einliegerwohnung, die nicht Vermietet ist. Diese Wohnung wird von der Vermieterin (die selbst nur ein Haus weiter wohnt) als Gästewohnung für die eigene Familie genutzt. Aus dem grund soll die Wohnung auch nicht regulär vermietet werden.

Nun kamen schon des ein oder andere Mal die anfrage von den Hauptmietern des Hauses ob sie die Wohnung auch für Ihren Besuch nutzen können. Worauf die Vermieterin bisher aus Freundlichkeit auch zugestimmt hat. Sie hat lediglich einen Unkostenbeitrag von 5 Euro pro Nacht genommen. Für Strom, Wasser, Bettwäsche und Handtücher sowie das vorherige und Anschließende reinigen der Wohnung.

In letzter Zeit hat sich die Nachfrage nach der Wohnung allerdings ein wenig gehäuft. Die Vermieterin hat auch nicht bei jeder Anfrage zugestimmt, da es anfangs nur hin und wieder mal vor kam.

Jetzt kommt die eigentliche Frage. Wie oft und wie lange darf die Rentnerin die Wohnung zur Verfügung stellen ohne das es eventuelle Probleme mit dem Finanzamt geben könnte. Es also nicht als Einkommen gilt. Außerdem ist die Familie der Ansicht das die 5 Euro zu gering angesetzt sind. Dafür das vor allem jetzt in den kalten Monaten zusätzlich noch die Heizung läuft und die Vermieterin die Wohnung vor und Nach dem Besuch gründlich putzt.

Kann jemand etwas dazu sagen oder weiß wo man entsprechende Infos bekommt. Ob und inwieweit die Rentnerin die Wohnung vermieten bzw zur Verfügung stellen kann/darf ohne das dies beim Finanzamt angegeben werden muss. Da dieser ganze zusätzliche Papierkram der Rentnerin zu viel Stress bedeutet würde sie dann eher darauf verzichten die Wohnung nochmals zur Verfügung zu stellen. Es soll auf keinen Fall eine richtige Ferienwohnung werden.

Ich danke schon einmal für die Antworten.

Hallo

Jetzt kommt die eigentliche Frage. Wie oft und wie lange darf
die Rentnerin die Wohnung zur Verfügung stellen ohne das es
eventuelle Probleme mit dem Finanzamt geben könnte.

Beliebig oft, so lange sie die Einnahmen versteuert.

Es also
nicht als Einkommen gilt.

Überhaupt nicht.

Außerdem ist die Familie der Ansicht
das die 5 Euro zu gering angesetzt sind.

Mag sein. Es stehen den Einnahmen ja auch Werbungskosten entgegen und so ergeben sich evtl. Verluste.

Kann jemand etwas dazu sagen oder weiß wo man entsprechende
Infos bekommt.

EStG

Ob und inwieweit die Rentnerin die Wohnung
vermieten bzw zur Verfügung stellen kann/darf ohne das dies
beim Finanzamt angegeben werden muss.

Wie gesagt: Überhaupt nicht.

Gruß
smalbop

Hallo,

Diese Wohnung wird
von der Vermieterin (die selbst nur ein Haus weiter wohnt) als
Gästewohnung für die eigene Familie genutzt. Aus dem grund
soll die Wohnung auch nicht regulär vermietet werden.

Ok. So weit so gut.

Sie hat lediglich einen
Unkostenbeitrag von 5 Euro pro Nacht genommen. Für Strom,
Wasser, Bettwäsche und Handtücher sowie das vorherige und
Anschließende reinigen der Wohnung.

Das ist zwar nett von ihr, aber VIEL ZU WENIG! Du schreibst leider nicht, um welche Stadt es geht, aber schau mal auf http://www.hrs.de, was das günstigste Hotelzimmer kostet, dass du finden kannst. So viel kann die Rentnerin auf alle Fälle nehmen!

In letzter Zeit hat sich die Nachfrage nach der Wohnung
allerdings ein wenig gehäuft.

Wen wundert’s … bei dem Preis!

Jetzt kommt die eigentliche Frage. Wie oft und wie lange darf
die Rentnerin die Wohnung zur Verfügung stellen ohne das es
eventuelle Probleme mit dem Finanzamt geben könnte. Es also
nicht als Einkommen gilt.

Wenn etwas als „Einkommen“ gilt, ist das ja noch kein Problem. Es bedeutet nur, dass das Einkommen versteuert werden muss. Aber besser ein Einkommen, von dem sich der Staat auch was schnappt, als gar kein Einkommen, oder?

Außerdem ist die Familie der Ansicht
das die 5 Euro zu gering angesetzt sind. Dafür das vor allem
jetzt in den kalten Monaten zusätzlich noch die Heizung läuft
und die Vermieterin die Wohnung vor und Nach dem Besuch
gründlich putzt.

Oje! Für viele Ferienwohnungen wird alleine für die Endreinigung EUR 50,- verlangt. Manche geben sich mit weniger zufrieden. Aber EUR 5,- ist zu wenig.

… Da dieser ganze
zusätzliche Papierkram der Rentnerin zu viel Stress bedeutet
würde sie dann eher darauf verzichten die Wohnung nochmals zur
Verfügung zu stellen. Es soll auf keinen Fall eine richtige
Ferienwohnung werden.

Aha. Den „Papierkram“ kann ein Steuerberater erledigen, und für das Putzen kann man sich auch jemanden suchen.

Schöne Grüße

Petra