Hallo wir waren heute beim damals zuständigen jamt wegen gespräch da wir besuchskontakte für unsere kinder eantragten.Das jamt sagte wenn wir nur besuchskontakte möchten dann bekommen wir und wenn da der gedanke hinter steckt mit erst besuchskontakte und dann kindrückführung über gericht und anwalt dann würden sie verbieten besuchskontakte.Unsere kinder bekommen psychischen schaden wenn unsere kinder aus der pflegefamilie herausgenommen werden.aber wieso was soll das das ist doch doofe einstellung .Das können die doch nicht oder einfach sagen wenn wir erst besuchskontakte möchten u später bei gericht ein antrag auf kindesrückführung stellen dann bekommen wir kein besuchskontakte?vor kurzen hat das damalige amt ein vier jähriges Kind weg genommen einer mutter das geht doch dann auch nicht das kind bekommt kein psychischen schaden wenn es von der mutter weg genommen wird aber unsere kinder ja oder was.Wir bekommen derzeit Familienhilfe in unserer jetzigen stadt,das hiesssige jamt sagt das dass jugendamt in der alten stadt falsch vorgegangen ist,die hätten den fall Akte überprüft.
Was sollen wir jetzt tun wir haben ein recht unsere kinder zu sehen