Besuchsrecht

Wer hat bei einer Besuchsregelung die Pflicht, das Kind zu bringen, bzw. abzuholen?

Derjenige, bei dem das Kind lebt, oder derjenige, den das Kind besucht?

Leider ist persönlicher Kontakt der beiden Erziehungsberechtigten von einer Person nicht gewünscht.

Gibt es darüber irgendetwas schriftliches?

Tut mir leid für so eine Frage, aber leider gibt es auch solche Sachen, die man nicht miteinander klären kann.

ISUV

Hallo,

versuche mal beim ISUV, Interessenverband für Unterhalt und
Familienrecht Auskunft zu bekommen.
Die setzen sich besonders für Väter ein,die Schwierigkeiten
mit dem Besuchsrecht/Unterhalt usw. haben.Sind sehr kompetent.

In Bielefeld ist die Bezirksstelle,email ist:
[email protected]

Gruß
Eva

Hallo,
derjenige, der den Umgang ausübt, ist auch immer für Abholung und Rücktransport verantwortlich. Also nicht der, bei dem das Kind lebt. Andere Verabredungen könnten natürlich einvernehmlich getroffen werden.

Das steht explizit so in der neuesten Broschüre des Familienministeriums zum Umgangsrecht, die man hier kostenfrei bestellen kann:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publik…
Gruß
Charlotti