Besuchsrecht

Meine beide 11 un 13 jährigen Kinder wollen nicht mehr zum leiblichen Vater. Kann mir jemand sagen, ab welchem Alter sie das selbst bestimmen dürfen?

Meine beide 11 un 13 jährigen Kinder wollen nicht mehr zum
leiblichen Vater. Kann mir jemand sagen, ab welchem Alter sie
das selbst bestimmen dürfen?

Sobald sie 18 Jahre alt sind.

Wenn es konkrete Gründe für die Weigerung der Kinder, ihren Vater zu besuchen, gibt, könnte die Mutter sich vom Jugendamt darüber beraten lassen, ob es Anlass dafür gibt, etwas zu unternehmen, nach Absprache mit dem Mitarbeiter des Jugendamts auch gemeinsam mit den Kindern.

Wenn es eine Entscheidung des Familiengerichts über die Ausübung des Umgangsrechts gibt, könnte nach der Besprechnung mit dem Jugendamt beim Familiengericht eine Änderung dieser Entscheidung beantragt werden. Das Gericht wird dann auch die Kinder hören und ihre Auffassung bei seiner Entscheidung mit berücksichtigen.

Hallo

Meine beide 11 un 13 jährigen Kinder wollen nicht mehr zum
leiblichen Vater. Kann mir jemand sagen, ab welchem Alter sie
das selbst bestimmen dürfen?

Sobald sie 18 Jahre alt sind.

Der scheint es etwas anders zu sehen.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/umgangsrecht/umgang…

Er meint, ab 10 würde der Wille des Kindes zunehmend berücksichtigt.

Na ja, im Grund sagst du ja auch nichts anderes.
Ich habe nur ein wenig Zweifel, dass sich die überlasteten Jugendämtern noch mit solchen Angelegenheiten befassen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Ela,

Kann mir jemand sagen, ab welchem Alter sie
das selbst bestimmen dürfen?

ab dem 14. Lebensjahr wird einem Kind gewöhnlich ein Mitspracherecht eingeräumt, wo sie ihren Aufenthalt haben möchten.
Bei jüngeren Kindern in Ausnahmefällen.

Gandalf

Hallo Ela,

würde der Vater es denn einfordern? Oder würde er sagen, dass du sie beeinflusst hast?

Sonst würde ich es evtl darauf ankommen lassen, und wenn sie nicht zum Vater möchten, sie nicht hinbringen, ansonsten wird eine neutrale Person vom Jugendamt bei den Treffen sein, um zu sehen, warum die Kinder nicht mehr hin wollen, ob es gerechtfgertigt ist.

Also deine Adresse wäre mal beim Jugendamt anzufragen, vllt reicht ja erstmal telefonisch für die Erstauskünfte.

Aber wenn der Vater der Kinder das Besuchsrecht nicht einfordert würde ich nach dem Satz gehen: Wo kein Kläger da kein Richter, und die Kinder entscheiden lassen.

lg, Dany
deren Vater es (leider?) nie eingefordert hat

Hallo, dem Jugendamt ist es leider völlig egal, was die Kinder sagen, wir haben es ja schon mal so gemacht, daß ich sie gar nicht hin fahren hab lassen, aber er hat jetzt leider das Besuchsrecht eingeklagt und sie müssen zu ihm hin. Sie machen aber immer Theater und meine Große hat jedes mal schlechte Laune bei ihm. Er merkert auch ständig nur rum und sie ist nunmal in einem Alter, wo sie sich auch nicht mehr alles von ihm sagen läßt.
Gruß Ela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, leider hat er es eingefordert, beim Familiengericht. Sie müssen zu ihm, aber er merkert ständig nur rum, zwingt sie zu Sachen , die sie nicht wollen, zb. zum Friedhof fahren und seinen verstorbenen Vater besuchen, der an Krebs gestorben ist, nun muß ich dazu sagen, daß mein 11 jähriger Leukämie hatte vor zwei Jahren und er natürlich alles was mit Krebs zu tun hat, Angst hat. Dem Jugendamt ist es mehr oder weniger egal, sie haben sie zwar angehört , aber letzendlich kam dabei nicht wirklich was raus, nur halt, das sie alle zwei Wochen hin müssen und in den Ferien die hälfte, SUPER.
Unterhalt zahlt er auch nicht, also seine Rechte will er aber nicht seine Pflichten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ela,

Unterhalt zahlt er auch nicht, also seine Rechte will er aber
nicht seine Pflichten

Vielleicht wäre ein Gang zu den Beistandschaften mal dran, oder Anwalt…

lg, Dany

Halo, das haben wir schon hinter uns, das gericht hat es fest gelegt, daß sie hin müssen. Alle zwei Wochen und in den Ferien die Hälfte. Da hat es auch keinen interessiert, was die Kinder sagen. Das Jugendamt hat mit ihnen gesprochen und es hat nichts geholfen.
Gruß Ela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch schon gewesen, ich hoffe jetzt nur, daß sie es sich bald aus suchen können und nicht mehr gezwungen werden.
Gruß Ela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ist das wirklich so, oder erzählen das die Kinder, weil sie denken, dass Du es hören willst? Du scheinst dem Vater nicht positiv gegenüberzustehen. Das spüren die Kinder und wagen es oft nicht, der Mutter zu erzählen, dass es ihnen gefallen hat.

Es gibt verbürgte Fälle, da haben die Kinder noch im Haus des Vaters laut überlegt, was sie heute der Mutter erzählen, damit sie nicht traurig ist.

Jugendämter und Gerichte sind oftmals sehr leicht zur Hand mit einem Umgangsausschluss. Wenn das hier nicht der Fall war, könnte es sich um andere Ursachen als den „eigentlichen Willen“ des Kindes handeln. Die Gründe, die die Kinder bei der Anhörung vorgebracht haben, dürften also nicht schlüssig sein.

Damit Du Dir ein genaues Bild machen kannst, solltest Du mal mit dem Vater reden. Ihn dabei bitten (wirklich bitten, nicht fordern), dass er Friedhofsbesuche bitte nicht mit den Kindern macht, da durch die Krankheit des Kindes eine Angst herrscht.

Im Übrigen hat Unterhalt nichts, aber auch schon gar nichts, mit dem Umgang zu tun. Es gäbe ja auch den Umkehrschluss, dass ein wirklich unmöglicher Vater, der viel Unterhalt bezahlt, ganz viel Umgang bekommt.

Wenn Du vor den Kindern die „Umgangsbirnen“ mit den „Unterhaltsäpfeln“ mischst, kommt ganz selbstverständlich, nahezu fast schon automatisch, eine Ablehnung heraus - die u. U. nur Dir gezeigt wird - weil sie sich, auch wieder ganz selbstverständlich, mit Dir solidarisieren.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]