Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich des Besuchsrecht. Die normale Regelung ist ja das ein Besuch bis zu 6 Wochen ohne Probleme und ohne beim Vermieter dies anzumelden gestattet ist. Wie verhält es sich wenn die Besuchs- Person nur Werktags also von Sonntag Abend bis Freitag morgen in der Wohnung verweilt und am Wochenende andersweitig an Ihrem gemeldeten Wohnsitz unterkommt. Verlängern sich dann die 6 Wochen oder kommt es gar nicht zu tragen, da die berechnete Zeit jede Woche wieder neu anfängt?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Gruss
Hallo,
die 6 Wochen stehen in keinem Gesetz, sondern sind ein ungefährer Richtwert, ab wann aus dem Besucher ein Mitbewohner und aus dem Besuch eine Gebrauchsüberlassung an Dritte wird. Im Zweifelsfall müsste das ein Gericht entscheiden.
Da die Entscheidung vom Einzelfall abhängt, kann man sie nicht vorhersagen. Ich kann deshalb nur meine Meinung sagen: Ein Besucher, der außer am Wochenende immer da ist, kann doch nicht anders behandelt werden als ein Mitbewohner, der am Wochenende nicht da ist, weil er jedes Wochenende jemanden besucht.
Ich würde mich deshalb darauf einstellen, dass die zu duldende Besuchszeit sich höchstens geringfügig verlängert (vielleicht auf 7 bis 8 Wochen), aber keinesfalls jede Woche neu beginnt. Ein Gericht würde wohl auch prüfen, wie stark der Besucher die Wohnung in Anspruch nimmt.
Gruß