Angenommen ein Paar trennt sich und aus dieser Nichtehelichen
Gemeinschaft haben beide ein Kind.( Nur die Mutter hat alleiniges Sorgerecht).
Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt regelmäßig Unterhalt, nur die Mutter verweigert bzw.sagt ständig Vereinbarte Besuchstermine ab ohne Angaben von Gründen. Auch Schlichtungstermine beim Jugendamt fruchten nicht.
Die Mutter verweigert dem Vater auch sein Kind am Wochenende alle 14 Tage zu sich zu nehmen. Kind ist ca 3,5 Jahre alt.
Was kann der Vater tun und was sind seine Rechte in solch einem Fall?
Bitte nur Antworten von Experten!
Hallo
auf jeden Fall sollte der Vater sich oder besser die Mutter fragen, wieso sie das so tut. Das soll jetzt nicht heissen, dass die Mutter sich das nicht fragen sollte, aber auf die haben wir hier wenig Einfluss.
Traut sie dem Vater nicht? Glaubt sie, er koenne nicht mit Kindern umgehen? Ein so kleines Kind gibt eine Mutter oft nicht gerne einer Person, zu der kein richtiges Vertrauensverhaeltnis da ist, auch wenn es der Vater ist. Kann dies der Grund sein?
Oder ist es eher so, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben will?
Es waere auf jeden Fall hilfreich, wenn er versuchen wuerde, dies herauszu finden.
Ob man rechtlich was machen kann, weiss ich nicht, weil ich nicht genau weiss, ob sich in den letzten Jahren da etwas geaendert hat. Frueher konnte man da gar nichts machen.
Viele Grüße Thea
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Hi,
ein ganzes Wochenende ist m. E. für ein so kleines Kind noch zuviel, wenn es das nicht gewohnt ist.
nach meinen (teilweise beruflichen) Erfahrungen ist in diesem Alter ein Stundenweiser Umgang z. B. Sa oder So nachmittag eher angebracht. Sollten die Schlichtungstermine durch das JA nicht erfolgreich sein, dränge auf sogenannten „begleiteten Umgang“ da ist dann entweder jemand vom JA oder ein Beauftragter vom JA beim Umgang dabei.
sollte sich die Situation nicht bessern, kannst du den Umgang nur vor dem Familiengericht einklagen, dort wird dann geprüft, ob der Umgang mit dir gut für das Kind ist und ob du überhaupt Umgang bekommst. Sollte es dann endlich soweit sein, lass die Umgangstage genauestens (z. B. jeden Sa einer ungeraden KW von 14.00 bis 17.00 Uhr abzuholen bei…/ zu bringen von…) festschreiben und bei Krankheit des Kindes ist ein Attest vorzulegen.
Passts dann noch immer nicht, kannst zu dann zu den Terminen die Polizei mitbringen, die die Herausgabe des Kindes erzwingen.
ACHTUNG! So kanns laufen, muss es aber nicht. Allerdings ist hier die Einsicht BEIDER Elternteile gefragt und es ist keine Aufforderung sofort zu klagen!
Grüße
dragonkidd
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